Im BMVIT dürfte mit dem neuen Chef etwas Bewegung in die Szene
gekommen zu sein. Gleich fünf neue Gesetzesvorschläge wurden zur
Begutachtung ausgesandt.
Darunter sind eine 77 Punkte umfassende 34.
KFG-Novelle, eine 9. Novelle zur Prüf-und
Begutachtungsstellen-Verordnung, eine 8. Novelle zur
Zulassungsstellen-Verordnung, die 18. Novelle zum Führerscheingesetz
und eine eher diskussionswürdige Verordnung zu einem alternativen
Bewährungssystem nach Führerscheinentzügen wegen Alkohols am Steuer.
Bei den Begriffsbestimmungen der KFG-Novelle wird versucht, der
EU-Nomenklatur etwas besser gerecht zu werden und die neuen
Antriebsarten von Kfz zu berücksichtigen. Die Lesbarkeit wurde damit
nicht sonderlich gesteigert, muss man nämlich zu Einzelheiten
trotzdem in EU-Richtlinien und -Verordnungen nachsehen. Historische
Begriffe wie etwa das Motorfahrrad oder der Kombinationskraftwagen
werden weiter mitgeschleppt und bedürfen stets neuer Übersetzungen
ins EU-Deutsch. Nach wie vor bestehen die meisten Änderungen darin,
die jeweiligen Nummern der EU-Rechtsakte dem aktuellen Stand
anzupassen. Eine unnötige Abschreibübung, die nicht selten auch zu
Fehlern führt: Es müsste einfachere und übersichtlichere Lösungen
(Tabellen) geben, geltendes EU-Recht national in Kraft treten zu
lassen. Da auch die EU ständige Änderungen am System vornimmt und die
gängigen Betriebserlaubnisrichtlinien durch Verordnungen ersetzt
wurden, müssen neue Übersetzungen wie " EU-Rechtsakte betreffend die
Genehmigung von Fahrzeugen" erfunden werden.
Bei den Begutachtungsfristen des§57a ist für bestimmte Kfz wie Taxis
oder im Güterverkehr keine Verlängerung der Toleranzfristen möglich,
dafür kann die Prüfung bis zu 3 Monate vorverlegt werden. Fahrzeuge,
bei denen im Zuge der Begutachtung schwere Mängel festgestellt
werden, dürfen danach nur mehr höchstens zwei Monateverwendet
werden. Mängel mit Gefahr im Verzug werden über die
Begutachtungsdatenbank direkt an die Behörde weitergeleitet.
Technische Unterwegskontrollen an Nutzfahrzeugen werden an die
EU-Vorgaben angepasst und ebenfalls mit der Begutachtungsdatenbank
vernetzt. Es soll anfängliche und gründlichere technische
Unterwegskontrollen geben: Die Frage ist nur, wer das alles macht
(die Vorgabe sind nämlich 5 Prozent der Zulassungen), insbesondere
als die schon überlastete Exekutive auch damit befasst ist.
§-57a-Gutachten und Berichte der Unterwegskontrollen sind jedenfalls
stets mitzuführen. Den in die Fahrzeuge eingebauten Geräten zur
Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen soll es deutlicher an den
Kragen gehen: Was bleibt, sind die Warnungen von Navis und
Ö3-Meldungen über Messungen.
Bei der Prüf-und Begutachtungsstellen-Verordnung PBStV geht es um
Farbänderungen bei den Pickerln: Die Farbe Blau ist den
Elektrofahrzeugen zugedacht, Grün kann noch weiter verwendet werden.
Die Zulassungsstellen-Verordnung ZustV nimmt auf den Verzicht der
Eintragung eines Wechselkennzeichens Bezug. Bei Elektrofahrzeugen
muss die elektrische Reichweite eingetragen werden.
Das Führerscheingesetz FSG verlängert den Zeitraum für
Probeführerscheine auf 3 Jahre und bringt Änderungen bei der
Mopedausbildung. Als (hoffentlich bleibt es nur dabei)
wissenschaftlicher Versuch ist eine Verordnung zu einem alternativen
Bewährungssystem bei Führerscheinentzug geplant. Das sinnigerweise
ABS genannte System, welches der Verordnung zugrunde liegt, sieht für
Alkolenker ein Erlassen der halben Führerschein-Entzugsdauer vor,
wenn er sich eine Wegfahrsperre (so genannt Alkolock) in sein Auto
einbauen lässt und an einem psychologischen Schulungsprogramm
teilnimmt. Es mag schonein schönes Beschäftigungsfeld für
Psychologen und Verkäufer der Geräte sein, ob das aber nicht in die
Hose geht? Vielleicht habe ich schon zu oft gesehen, was Alkohol an
menschlichem Leid anrichten kann. Mit Menschen, die Alkohol und
Drogen immer noch bagatellisieren, habe ich nicht nur keinMitleid,
sondern bezweifle auch deren Erziehungsfähigkeit.
Zu den Vorschlägen als solches kann im Sinne der in der Politik oft
genannten Schlagworte einer Verwaltungsreform nur trocken bemerkt
werden: Der Bürokratie werden diese Änderungen bestimmt nicht
schaden.