Aktuell dürfen Abschleppfahrten nur von Berufskraftfahrern durchgeführt werden. Zukünftig sollen auch wieder"Handwerker", die nicht den Bestimmungen der Berufskraftfahrer unterliegen, hängen gebliebene Fahrzeuge im Umkreis von 100 Kilometern zur Reparatur in ihre Werkstatt transportieren dürfen.