Rechtsstreitigkeiten können hohe Kosten verursachen und auch
existenzbedrohend sein. Wie schützen sich Händler gegen streitwütige
Kunden? Sind Sie auch für Meinungsverschiedenheiten mit den
Importeuren gewappnet?
Anwalt statt Rechtsschutz
"Eine Versicherung, die Rechtsstreitigkeiten mit dem Importeur
abdeckt, haben wir derzeit nicht abgeschlossen, wir sehen auch keine
Notwendigkeit, uns derart abzusichern", betont Ing. Gottfried Koch,
Geschäftsführer Autohaus Koch/Feldkirch. "Wir sind auch davon
abgekommen, eine Rechtsschutzversicherung, die Streitfälle mit Kunden
deckt, abzuschließen." Stattdessen bestehe eine Pauschalvereinbarung
mit einem Rechtsanwalt. "Rechtsschutzversicherungen sind, was
Deckungssummen betrifft, gedeckelt undoft auch mit Selbstbehalten
versehen", so Koch. "Wir versuchen Streitigkeiten aus dem Weg zu
gehen und Vergleiche mit den Kunden zu erzielen."
Außergerichtliche Einigung
"Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit dem Importeur, die
während meiner Tätigkeit noch nie aufgetreten sind, würden wir immer
das Gespräch suchen. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht
abgeschlossen, weil wir auch keine Notwendigkeit sehen", sagt Mag.
Alfred Mittendorfer, Geschäftsführer Autohaus Höller/Eugendorf.
Hingegen seien rechtliche Auseinandersetzungen mit Kunden durch einen
Rechtsschutz und die Haftpflichtversicherung für die Werkstatt
gedeckt. "Grundsätzlich gehen wir auf den Kunden zu, denn zumeist ist
eine außergerichtliche Einigung sicher die günstigste Lösung, dies
ist unser Ziel." Nur in ganz seltenen Fällen ende ein Streit wirklich
vor Gericht.
Qualität muss stimmen
"Als Subhändler haben wir eine Rechtsschutzversicherung für den
Betrieb, aber keine Rechtsschutzversicherung, was mögliche
Streitigkeiten mit Importeuren betrifft", stellt Martin Gertl,
Seniorchef Autohaus Gertl/Kramsach, fest. Dies sei nicht notwendig,
da der unmittelbare Partner ein großer Händler sei. "Wir sind in der
glücklichen Lage, in unserem Autohaus mit sehr wenigen Klagen
konfrontiert zu sein." Beim Verkauf von Gebrauchtwagen oder
Reparaturen achte man darauf, "dass die Qualität stimmt und
Reparaturen auch detailliert aufgeschlüsselt und nicht pauschal
verrechnet werden". Das bringe im Streitfall Vorteile, da nie der
Gesamtbetrag einer Reparatur rückgefordert werden könne.
Rechnet sich nicht
"Den Branchenrechtsschutz habe ich nicht, denn er würde mich relativ
teuer kommen, weil er pro Marke bezahlt werden muss. Ich glaube auch
nicht, dass er mir helfen würde, weil die Partnerschaft zwischen
Hersteller und einem Kfz-Betrieb nur dann vorhanden ist, wenn beide
Seiten einander brauchen", sagt Mag. Hubert Aichlseder,
Geschäftsführer Autohof/Klagenfurt. "Auch auf eine klassische
Rechtsschutzversicherung, die sowohl Streitigkeiten innerhalb des
Unternehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch mit
Lieferanten oder Kunden abdeckt, verzichte ich, weil die Prämie, die
von Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter abhängt, zu hoch ist und sich
das einfach nicht rechnet."
Reden statt zum Kadi rennen
"Ein Rechtsschutz gegen mögliche Streitigkeiten besteht in unserem
Autohaus nicht. Als der AVAG zugehörender Betrieb könnten wir
Probleme, sofern diese jemals auftreten sollten, sicher ausreden",
meint Harald Wolf, Geschäftsführer Autohaus Sulzbacher/Traun. "Was
Probleme mit Kunden betrifft, war und bin ich der festenÜberzeugung,
dass man etwaige Meinungsverschiedenheiten in einem persönlichen
Gespräch klären kann", so Wolf. In vielen Angelegenheiten sei der
Brief vom Rechtsanwalt teurer als der Streitwert. "Deshalb suchen wir
auch eine Lösung. Aus diesem Grund haben wir auch keine
Rechtsschutzversicherung,was den Streitfall anbelangt, weil dieser
ganz selten auftritt."
Klagsbereitschaft steigt
"Wir haben in unserem Betrieb eine Rechtsschutzversicherung, die
sowohl Streitfälle mit dem Importeur als auch mit Kunden deckt",
betont Wilhelm Weintritt, Geschäftsführer Autohaus Weintritt/Baden.
Grundsätzlich seien Rechtsstreitigkeiten mit Kunden zu vermeiden,
denn "man bekommt zwar einen Titel, aber praktisch nie Geld".
Effizienter und günstiger sei es, Schulden mit einem Inkassobüro
einzutreiben, denn damit würden Schuldner stärker unter Druck
gesetzt. Grundsätzlich wachse die Klagsbereitschaft seitens der
Kunden, "weil viele finanziell unter Druck stehen". Bei
Streitigkeiten mit Importeuren sollte man das Gespräch suchen, "aber
fruchtet das nicht, bleibtnur die Klage".
Kulanz oft am günstigsten
"Wir suchen in der Regel immer das Einvernehmen mit dem Kunden,
sodass es nur in den seltensten Fällen auch zu einer
Gerichtsverhandlung kommt", sagt Bernhard Radauer, Geschäftsführer
Autohaus Radauer/Neumarkt. "In den letzten 5 Jahren gab es einen
einzigen Fall, der vor Gericht landete." Rechtsstreitigkeiten sollten
vermieden werden, da oft auch im Zweifel für die Kunden entschieden
werde."Wir suchen also nach Kulanzlösungen, wobei wir dennoch eine
Rechtsschutzversicherung auch in Importeursangelegenheiten
abgeschlossen haben. Allerdings würde ich mit dem Importeur keinen
Rechtsstreit austragen: "Wenn ich jemals einen Anwalt bräuchte, würde
ich die Marke wechseln."
Höheres Risiko bei Gebrauchten
"Wenn Probleme auftreten, sind diese meist im Zusammenhang mit
Gebrauchtwagen, die während der Gewährleistungszeit zurückkommen",
sagt Michael Nemeth, Geschäftsleitung Autohaus Nemeth/Eisenstadt. Ein
genereller Rechtsschutz bestehe nicht. "Wir versuchen natürlich, bei
Risiko-Gebrauchtwagen auch Zusatzversicherungen zu verkaufen, um uns
damit gegen etwaige Gewährleistungsansprüche zu schützen." In
Einzelfällen werde ein Rechtsanwalt beschäftigt. Es bestehe derzeit
auch noch keine Versicherung, die Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit
dem Importeur beinhalte. "Wir wissen, dass es ein derartiges Produkt
gibt und überlegen noch, ob wir uns dafür entscheiden."
Jeder einzelne Fall wird geprüft
"Der Händlerrechtsschutz der Garanta-Versicherung, der etwaige
Streitigkeiten mit Importeuren abdeckt und den auch wir abgeschlossen
haben, ist das eine, eine effiziente Rechtsschutzversicherung die
Richtung Kunden abzielt, gibt es eigentlich nicht und deshalb habe
ich in meinen Betrieben einer derartigeVersicherung nicht", meint
Stefan Hutschinski, Geschäftsführer der Autohäuser John, Jobst und
Piltz/Wien. Bei Kundenreklamationen werde jeder einzelne Fall genau
geprüft. Habe der Kunde recht, komme man ihm mit entsprechender
Kulanz entgegen. Bestünden Ansprüche zu unrecht, bleibe nichts
anderes als der Rechtsweg: "Wobei wir mit dieser Strategie immer gut
gefahren sind."