Bis Ende September gab es inÖsterreich 9 erstinstanzliche Urteile
infolge des VW-Abgasskandals. Juristen gehen von insgesamt mehr als
100 gerichtsanhängigen Klagen aus.
Betrachtet man die Rechtsstreitigkeiten rund um die
VW-Abgasmanipulationen als sportliches Match, steht es bisher 6 zu 3
für die beklagten Händler: In so vielen Fällen bekamen sie nämlich
gegenüber den klagenden Kunden erstinstanzlich Recht. Im bei
Redaktionsschluss jüngsten Urteil vom 7. September entschied das
Handelsgericht Wien, dass der Kunde zwar ein Recht auf Nachbesserung
habe, ihm aber kein Wandlungsrecht zustehe. Ein Abwarten der von VW
angekündigten Nachrüstmaßnahmen sei zumutbar. Ein Rücktrittsrecht auf
Basis eines Irrtums stehe dem Kunden nicht zu, ebenso könne dem
betroffenen Händler kein Schadenersatz auferlegt werden. Dass in den
zahlreichen weiteren anhängigen Klagen ähnlich entschieden wird, ist
freilich keineswegs gewiss. Angesichts dessen müssen sich Händler wie
Kunden auf eine noch lange dauernde Phase der juristischen
Unsicherheit einstellen -ausgelöst durch die Profitgier der
Wolfsburger Konzernlenker. (HAY)