Betrachtet man die Rechtsstreitigkeiten rund um die VW-Abgasmanipulationen als sportliches Match, steht es bisher 6 zu 3 für die beklagten Händler: In so vielen Fällen bekamen sie nämlich gegenüber den klagenden Kunden erstinstanzlich Recht. Im bei Redaktionsschluss jüngsten Urteil vom 7. September entschied das Handelsgericht Wien, dass der Kunde zwar ein Recht auf Nachbesserung habe, ihm aber kein Wandlungsrecht zustehe. Ein Abwarten der von VW angekündigten Nachrüstmaßnahmen sei zumutbar. Ein Rücktrittsrecht auf Basis eines Irrtums stehe dem Kunden nicht zu, ebenso könne dem betroffenen Händler kein Schadenersatz auferlegt werden. Dass in den zahlreichen weiteren anhängigen Klagen ähnlich entschieden wird, ist freilich keineswegs gewiss. Angesichts dessen müssen sich Händler wie Kunden auf eine noch lange dauernde Phase der juristischen Unsicherheit einstellen -ausgelöst durch die Profitgier der Wolfsburger Konzernlenker. (HAY)