dann hilft dir auch dein Importeur. So lautet kurz gesagt der
juristische Ratschlag für jene Händler der VW-Konzernmarken, die von
ihren Kunden aufgrund des Abgasskandals verklagt wurden.
Der VW-Abgasskandal zieht auch vorösterreichischen Gerichten immer
weitere Kreise. So stellte das Bezirksgericht Amstetten in erster
Instanz (nicht rechtskräftig) fest, dass ein VW-Händler für alle
Schäden zu haften hat, die einer Frau durch den Kauf eines vom
Abgasskandal betroffenen Pkw entstanden sind. Der ÖAMTC rät
Konsumenten dazu, sich der Sammelklage des Vereins für
Konsumenteninformation anzuschließen und eine
Verbraucherschutzplattform wirbt europaweit um eine Beteiligung an
Sammelklagen. Es ist daher davon auszugehen, dass zahlreiche weitere
Klagen auf die Händlerschaft zukommen werden. Was ist dabei zu
berücksichtigen?
Rasche Nachbesserung ratsam
Konsumenten haben ihre Ansprüche -soweit bekannt wurde -bislang auf
Irrtum, Gewährleistung und Schadenersatz gestützt. Das
Gewährleistungsrecht sieht vor, dass der Händler grundsätzlich die
Möglichkeit haben muss, den Mangel durch Verbesserung oder Austausch
innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen. Den Händlern ist daher
dazu raten, dem nachzukommen und dies rasch nach Aufforderung
anzubieten, um schon auf diesem Weg proaktiv eine Klage zu
verhindern.
Sollte es zu einer Klage kommen, trifft den Kläger die Beweislast für
das Vorliegen aller Behauptungen. Lediglich für den Fall des
Auftretens des Mangels innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe ist
der Händler verpflichtet, sich freizubeweisen.
Was tun bei Klagen?
Der VW-Händler steht -über Händlervertrag und Servicevertrag -in
Vertragsbeziehung mit dem Importeur und dieser wiederum mit dem
Hersteller. Diese Kette sollte dem Händler Sicherheit bieten, einen
allfälligen Schaden nicht abschließend selbst tragen zu müssen. Um
allerdings sicherzustellen, dass derHändler nicht auf seinen Kosten
sitzen bleibt, sollte er in jedem Fall einer Klage eines Konsumenten
eine Streitverkündung an den Importeur (seinen Vertragspartner)
übermitteln und diesen auffordern, auf seiner Seite dem Streit
beizutreten. Dadurch ist gesichert, dass Feststellungen, die im
Verfahren getroffen werden, auch im Verhältnis zum Importeur gelten -
somit kann dieser nicht nachfolgend argumentieren, dass er selbst
bessere Ideen oder Beweismittel gehabt hätte, um den Händler zu
entlasten.