Wird das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen und mit nicht mehr als 1.000 km Fahrleistung noch einmal vorgeführt, muss nur die negativ bewertete Prüfposition erneut überprüft werden. Ab 1. August müssen die ermächtigten Betriebe eine entsprechende Programmversion verwenden, die den Zugriff auf das letzte abgeschlossen Gutachten ermöglichen. Für die Kfz-Betriebe stehen mit EBV und Vecos zwei Softwarelösungen zur Verfügung.