Aufgrund einer EU-Verordnung ist die gewerblich ausgeführte Reparatur an Fahrzeugklimaanlagen nur noch durch zertifiziertes Personal erlaubt. Darüber hinaus ist die Abgabe von Kältemitteln nur mehr für Werkstätten vorgesehen, die eine "Ausbildungsbescheinigung" vorweisen können. Damit Betriebe diesen Anforderungen gerecht werden, bietet Förch seit geraumer Zeit diese Ausbildungsbescheinigung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich als Schulungsmaßnahme an.

Neben Verordnungen und Vorschriften und dem Umgang und Gebrauch mit diesen fluorierten Treibhausgasen zählt auch die Thematik R1234yf zum Inhalt der Schulung und wird bei dieser in den Fokus gerückt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil der Umgang mit dem Kältemittel noch immer viele offene Fragen aufwirft. Informationen und Auskünfte rund um das Thema Klimaanlage werden während des Schulungsablaufes von fachkundigen Mitarbeitern der Firma Förch beantwortet. (DSC)