Die Weiterbildung von qualifizierten Mitarbeitern -speziell für
Reparaturen von Fahrzeugklimaanlagen -ist Förch ein besonderes
Anliegen.
Aufgrund einer EU-Verordnung ist die gewerblich ausgeführte Reparatur
an Fahrzeugklimaanlagen nur noch durch zertifiziertes Personal
erlaubt. Darüber hinaus ist die Abgabe von Kältemitteln nur mehr für
Werkstätten vorgesehen, die eine "Ausbildungsbescheinigung" vorweisen
können. Damit Betriebe diesen Anforderungen gerecht werden, bietet
Förch seit geraumer Zeit diese Ausbildungsbescheinigung in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich als
Schulungsmaßnahme an.
Neben Verordnungen und Vorschriften und dem Umgang und Gebrauch mit
diesen fluorierten Treibhausgasen zählt auch die Thematik R1234yf zum
Inhalt der Schulung und wird bei dieser in den Fokus gerückt. Nicht
zuletzt auch deshalb, weil der Umgang mit dem Kältemittel noch immer
viele offene Fragen aufwirft. Informationen und Auskünfte rund um das
Thema Klimaanlage werden während des Schulungsablaufes von
fachkundigen Mitarbeitern der Firma Förch beantwortet. (DSC)