InÖsterreich gibt es rund 80. 000 Berufskraftfahrer.
Und zahllose
C-Führerscheinbesitzer, die nur gelegentlich einen Lkw beruflich
benutzen. Sie alle müssen sich einer regelmäßigen Fortbildung
unterziehen. Die wird durch den Erlass von Mag. Christian Kainzmeier
geregelt. Er ist einer der Vasallenvon Alois Stöger, der durch das
Walten von Faymanns Gnaden zum Herrscher des Verkehrsressorts wurde.
Der mit Erlässen regiert, die er für immer und ewig für rechtswirksam
hält. Unter denen drangsalierte Schaffler (mundartlich für
"Chauffeur") zu leiden haben.
Die Idee der beruflichen Fortbildung ist nicht neu. Sie wurde schon
am 15. Juli 2003 in Brüssel ausgebrütet. Mit der Richtlinie
2003/59/EG wurde sie in Papierform gegossen. Alle Mitgliedsstaaten
verpflichteten sich, diese Vorschriften für den C-Führerschein
spätestens innerhalb von 6 Jahren in nationales Recht zu verwandeln.
Wie immer in solchen Fällen passierte einige Jahre nichts. Plötzlich
-im Jahr 2008 -erkannte Kainzmeier, welch Potenzial in der simplen
C-95-Idee steckt. Etwa, indem er mit einer Grundqualifikations- und
Weiterbildungsverordnung alle Kfz-Mechaniker, die gelegentlich zum
Abschleppen ausrücken, juristisch zu Neo-Schafflern hochstilisiert.
Der Vollzug der von Kainzmeier ausgetüftelten Vorschriften fällt in
die Kompetenz der Landesfürsten. So versuchte die oberösterreichische
Landesregierung, Kainzmeier zu einer praxisnahen Auslegung des
Güterbeförderungsgesetzes zu bewegen. Für die Kfz-Werkstätten könne
ja die Ausnahmebestimmung der "Handwerkerregelung" herangezogen
werden. Dieser entschied kraft seines Amtes 2011 per Erlass: Auch
Werkstattmitarbeiter, die ein Abschleppfahrzeug lenken, das §1 Abs. 1
GütbefG entspricht, beno tigen einen
"Fahrerqualifizierungsnachweis"(FQN) gemäß§ 19 GütbefG. Um die
Umsetzung der EU-Richtlinie kümmerten sich seit 2008österreichische
Weiterbildungsstätten wie Fahrschulen, qualifizierte selbstständige
Fahrlehrer oder etwa die ÖAMTC-Fahrerakademie. Pro Jahr schulen diese
rund 13.000 Berufskraftfahrer, damit diese als Berufsvoraussetzung
ihren Fahrerqualifizierungsnachweis erbringen können. Ohne diesen
gibt"skeinen Job. Dafür zahlen sie ihre Kursgebühren und sitzen fünf
Tage zum Büffeln der in der Richtlinie vorgeschriebenen
Wissensgebiete. Die Details dieser Fortbildung wurden anhand einer
ministeriellen Weiterbildungsverordnung von den Landesregierungen
festgelegt. Die Fahrschulen erhielten einenErmächtigungsbescheid, in
dem einheitlich eine Modulaufteilung auf fünf Tage mit fünf
verschiedenen Inhalten angeführt ist -was auch seit 2008 klaglos
praktiziert wird.
2013 brütete Kainzmeier darüber, wie er mit seinen Erlässen nicht nur
das gemeine Fußvolk in den Kfz-Werkstätten, sondern alle unbotmäßigen
Wirtschaftskämmerer demütigen könne. So geruhte er, per Erlass seine
Weiterbildungsverordnung anders zu interpretieren. Es dürfen nicht
-wie in den Länderbescheiden festgelegt -einzelne Bereiche der vier
echten Module zur Vertiefung verlängert werden. Nein: Es müssen vier
Module an vier Tagen absolviert werden. Der fünfte Tag des Herrn hat
zur Wiederholung eines dieser vier Module zu dienen. So wird etwa ein
Stoff am Freitag vorgetragen -und am darauf folgenden Samstag zu
Kainzmeiers Ehren wiederholt. Eine Idee, die den zahlenden Schafflern
nicht leicht zu vermitteln ist.
Mit einem hoheitlichen Federstrich wurden so alle bisherigen
C-95-Nachweise zu Makulatur. Denn sie entsprechen nicht Kainzmeiers
Vorstellung eines FQN. In den "schwarzen" Bundesländern schüttelte
man nur den Kopf und ignorierte Stögers Vasallen. Nicht so im roten
Wien. Häupls Herold Mag. David Vladar verkündete anno 2015: Das Amt
der Wiener Landesregierung ruft in Erinnerung, dass ohne
Berücksichtigung der von Kainzmeier erlassenen Erlässe "eine
entsprechende Eintragung der Fortbzw. Weiterbildung in das
Führerscheinregister nicht möglich sein wird".
Angesichts dieses amtlichen Chaos wendeten sich die düpierten
Kämmerer an den "geehrten Herrn Bundesminister". Bundesspartenobmann
Alexander Klacska ersuchte mit höflichen Worten, Stöger möge für eine
"sinnvolle Weiterbildung" sorgen, damit das eigentliche Ziel der
EU-Richtlinie -die Verkehrssicherheit zu erhöhen -erreicht werde.
Doch seine Exzellenz hielt diese Petition für unbotmäßig. Er ließ
seinen Vasallen ausrichten, dass an eine Änderung seiner Erlässe
nicht zu denken sei. Womit einstweilen sichergestellt ist: Das
amtliche Chaos wird dank Stögers Segen weiter bleiben.