Und zahllose C-Führerscheinbesitzer, die nur gelegentlich einen Lkw beruflich benutzen. Sie alle müssen sich einer regelmäßigen Fortbildung unterziehen. Die wird durch den Erlass von Mag. Christian Kainzmeier geregelt. Er ist einer der Vasallenvon Alois Stöger, der durch das Walten von Faymanns Gnaden zum Herrscher des Verkehrsressorts wurde. Der mit Erlässen regiert, die er für immer und ewig für rechtswirksam hält. Unter denen drangsalierte Schaffler (mundartlich für "Chauffeur") zu leiden haben.

Die Idee der beruflichen Fortbildung ist nicht neu. Sie wurde schon am 15. Juli 2003 in Brüssel ausgebrütet. Mit der Richtlinie 2003/59/EG wurde sie in Papierform gegossen. Alle Mitgliedsstaaten verpflichteten sich, diese Vorschriften für den C-Führerschein spätestens innerhalb von 6 Jahren in nationales Recht zu verwandeln. Wie immer in solchen Fällen passierte einige Jahre nichts. Plötzlich -im Jahr 2008 -erkannte Kainzmeier, welch Potenzial in der simplen C-95-Idee steckt. Etwa, indem er mit einer Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung alle Kfz-Mechaniker, die gelegentlich zum Abschleppen ausrücken, juristisch zu Neo-Schafflern hochstilisiert.

Der Vollzug der von Kainzmeier ausgetüftelten Vorschriften fällt in die Kompetenz der Landesfürsten. So versuchte die oberösterreichische Landesregierung, Kainzmeier zu einer praxisnahen Auslegung des Güterbeförderungsgesetzes zu bewegen. Für die Kfz-Werkstätten könne ja die Ausnahmebestimmung der "Handwerkerregelung" herangezogen werden. Dieser entschied kraft seines Amtes 2011 per Erlass: Auch Werkstattmitarbeiter, die ein Abschleppfahrzeug lenken, das §1 Abs. 1 GütbefG entspricht, beno tigen einen "Fahrerqualifizierungsnachweis"(FQN) gemäß§ 19 GütbefG. Um die Umsetzung der EU-Richtlinie kümmerten sich seit 2008österreichische Weiterbildungsstätten wie Fahrschulen, qualifizierte selbstständige Fahrlehrer oder etwa die ÖAMTC-Fahrerakademie. Pro Jahr schulen diese rund 13.000 Berufskraftfahrer, damit diese als Berufsvoraussetzung ihren Fahrerqualifizierungsnachweis erbringen können. Ohne diesen gibt"skeinen Job. Dafür zahlen sie ihre Kursgebühren und sitzen fünf Tage zum Büffeln der in der Richtlinie vorgeschriebenen Wissensgebiete. Die Details dieser Fortbildung wurden anhand einer ministeriellen Weiterbildungsverordnung von den Landesregierungen festgelegt. Die Fahrschulen erhielten einenErmächtigungsbescheid, in dem einheitlich eine Modulaufteilung auf fünf Tage mit fünf verschiedenen Inhalten angeführt ist -was auch seit 2008 klaglos praktiziert wird.

2013 brütete Kainzmeier darüber, wie er mit seinen Erlässen nicht nur das gemeine Fußvolk in den Kfz-Werkstätten, sondern alle unbotmäßigen Wirtschaftskämmerer demütigen könne. So geruhte er, per Erlass seine Weiterbildungsverordnung anders zu interpretieren. Es dürfen nicht -wie in den Länderbescheiden festgelegt -einzelne Bereiche der vier echten Module zur Vertiefung verlängert werden. Nein: Es müssen vier Module an vier Tagen absolviert werden. Der fünfte Tag des Herrn hat zur Wiederholung eines dieser vier Module zu dienen. So wird etwa ein Stoff am Freitag vorgetragen -und am darauf folgenden Samstag zu Kainzmeiers Ehren wiederholt. Eine Idee, die den zahlenden Schafflern nicht leicht zu vermitteln ist.

Mit einem hoheitlichen Federstrich wurden so alle bisherigen C-95-Nachweise zu Makulatur. Denn sie entsprechen nicht Kainzmeiers Vorstellung eines FQN. In den "schwarzen" Bundesländern schüttelte man nur den Kopf und ignorierte Stögers Vasallen. Nicht so im roten Wien. Häupls Herold Mag. David Vladar verkündete anno 2015: Das Amt der Wiener Landesregierung ruft in Erinnerung, dass ohne Berücksichtigung der von Kainzmeier erlassenen Erlässe "eine entsprechende Eintragung der Fortbzw. Weiterbildung in das Führerscheinregister nicht möglich sein wird".

Angesichts dieses amtlichen Chaos wendeten sich die düpierten Kämmerer an den "geehrten Herrn Bundesminister". Bundesspartenobmann Alexander Klacska ersuchte mit höflichen Worten, Stöger möge für eine "sinnvolle Weiterbildung" sorgen, damit das eigentliche Ziel der EU-Richtlinie -die Verkehrssicherheit zu erhöhen -erreicht werde. Doch seine Exzellenz hielt diese Petition für unbotmäßig. Er ließ seinen Vasallen ausrichten, dass an eine Änderung seiner Erlässe nicht zu denken sei. Womit einstweilen sichergestellt ist: Das amtliche Chaos wird dank Stögers Segen weiter bleiben.