Die Summen sind gewaltig: 5 bis 12 Prozent der Gebrauchtfahrzeuge, die in der EU verkauft werden, könnten laut einer Untersuchung der Europäischen Kommission einen zu niedrigen Kilometerstand aufweisen. Dies würde einem volkswirtschaftlichen Schaden von jährlich 5,6 bis 9,6 Milliarden Euro entsprechen. In Österreich schätzt der ÖAMTC bis zu 300 Millionen Euro Gesamtschaden pro Jahr.

Angesichts dessen hat der Autofahrerklub Druck auf die Politik ausgeübt, dem -durch die breite Verfügbarkeit von elektronischen Diagnosegeräten kinderleichten - Tachobetrug einen Riegel vorzuschieben. Doch auch die Kfz-Gewerbevertreter forderten wirksame Maßnahmen: Einerseits leidet das Image der Ware "Gebrauchtwagen", andererseits wird der Fahrzeugeinkauf ohneeinen verlässlichen Kilometerstand zum Glücksspiel.

Klare Regeln

Mit der Ende Juli zur Begutachtung ausgesandten 32. KFG-Novelle hat das Verkehrsministerium endlich reagiert. Künftig sind Verwaltungsstrafen bis zu 5.000 Euro vorgesehen, wenn Kilometerzähler verändert werden. "Ist ein Fahrzeug mit einem Wegstreckenmesser (Kilometerzähler) ausgerüstet, so dürfen keine Manipulationen des Kilometerzählers zur Reduzierung oder falschen Wiedergabe des Kilometerstandes des Fahrzeugs vorgenommen werden. Bei Reparatur oder Tausch des Kilometerzählers ist der bisherige Kilometerstand einzustellen", heißt es im Entwurf für die Neuformulierung des §24 KFG. Bisher waren Manipulationen nur dann als Betrug strafbar, wenn eine Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden konnte.

Breite Zustimmung

Während die Begutachtungsfrist bei Redaktionsschluss noch nicht zu Ende war, äußert sich die Branche durchwegs zustimmend. "Seit Jahren habe ich die Forderung erhoben, den Tacho zur Urkunde zu erklären. Dieser Wunsch wird nunmehr de facto erfüllt", sagt Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundes innungsmeister der Fahrzeugtechnik. Er begrüßt in diesem Zusammenhang auch die seit Oktober 2014 verpflichtende Erfassung des Kilometerstandes bei den §-57a-Überprüfungen. Freilich klafft hier eine Lücke, denn das erste "Pickerl" wird erst 3 Jahre nach Erstzulassung fällig: "Diese potenzielle Lücke unterstreicht, wie wichtig eine Rückkehr zu einer wiederkehrenden Begutachtung im Jahresrhythmus wäre", mahnt Kfz-Techniker-Innungsmeister Komm.-Rat Ing. Josef Puntinger. Auch das Bundesgremium des Fahrzeughandels äußert sich zustimmend. Darüber hinaus bestehe aber nach wie vor Bedarf an dem vomBranchendienstleister Eurotax vorgeschlagenen System zur (freiwilligen) Kilometerstandserfassung bei jedem Werkstattaufenthalt, sagt Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Vorsitzender des Gebrauchtwagenausschusses: "Ein derartiges Qualitätssiegel wäre ein weiteres starkes Signal nach außen, dass man Gebrauchtfahrzeuge besser beim Händler als bei Privatpersonen kauft."

Säumige Hersteller

Doch Gesetze hin, Datenbanken her: "Im Grunde haben es die Autohersteller in der Hand, mit technischen Adaptionen die Tachomanipulationen ein für allemal zu verhindern", betont Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. Bisher zeigen die Autobauer jedoch keine diesbezüglichen Initiativen. Der ÖAMTC fordert daher, die Hersteller per Änderung der EU-Typengenehmigungsverordnung zu einer Lösung des leidigen Themas zu zwingen.