So werden wir halt weiter mit den kleinen Schwächen leben müssen.

Es beginnt mit der Suche nachÄnderungen und Novellen im RIS, dem offiziellen Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts, auf welches auch das Verkehrsministerium BMVIT hinsichtlich der jeweiligen Letztfassung verweist. Die offizielle Abkürzung für Kraftfahrgesetz lautet KFG. Wer dieses Suchwort ins RIS eingibt, wird dieletzte Änderung im Jahr 2013 finden, sprich sechs Änderungen werden vermisst. In den Genuss der Änderungen bis zum Jahr 2015 kommt nur, wer den vollen Titel Kraftfahrgesetz eingibt. Da hat wieder irgendwer die Abkürzung im Titel (wie bei KFG-Novellen üblich) vergessen, wie sollte es dann der Computer im RIS wissen. Die Aufhebung des Paragraphen über die Handhabung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, welche von im Inland wohnhaften Personen benutzt werden, durch den Verfassungsgerichtshof fällt allerdings bei beiden Suchvorgängen unter den Tisch.

Die letzten KFG-Änderungen des Jahres 2015 betreffen Wunschkennzeichen und die Gesamtgewichte von Omnibussen und Betonmischern. Zweiachsige Omnibusse dürfen 19.500 kg und mehr als dreiachsige Betonmischer 36.000 kg Gesamtgewicht haben. Wer nun anlässlich der Gewichtsänderungen auf die Idee kommt, in den betreffenden § 4 der konsolidierten Fassung des KFG hineinzublicken, wird sich bei Absatz (8) fragen, ob die Angaben für Meter (m) nun in Millimeter (mm) zu messen sind, hier fanden wundersame m-Verdoppelungen statt. Entweder blieb einem Beamten die Computertastatur hängen oder selbiger verfiel über dem Buchstaben m in einen Sekundenschlaf. Korrekturlesen scheint schon lange abgeschafft, wie sonst wären Umbenennungen von Scheinwerfern in Schweinwerfer oder falsche Zitate von Betriebserlaubnis-Richtlinien möglich gewesen. Wäre nicht schlimm, würden solche Fehler nicht wieder offizielle Änderungen des KFG oder KDV nach sich ziehen. Irgendwie muss die Bürokratie am Leben erhalten werden.

Das Verbot der Lächerlichkeit oder Anstößigkeit von Wunschkennzeichen wurde ausgedehnt auf Buchstaben und Ziffern unter Einbeziehung der Behördenbezeichnung. Wunschkennzeichen haben eine mit 15 Jahren begrenzte Gültigkeit. Beim Antrag auf Verlängerung kann es passieren, dass jetzt etwas lächerlich ist, was früher nicht so war. Wir leben schon in einer Zeit ohne Humor, wenn wir nicht einmal mehr über ein Wunschkennzeichen lachen dürfen.

Die 61. KDV-Novelle 2015 befasst sich weitgehend mit den Vorschriften zur Erlangung des Motorrad-Führerscheins und den dazu vorgesehenen Unterrichtseinheiten.

Die größten Änderungen hat die Prüf-und Begutachtungsstellen Verordnung PBStV erfahren. Berufsgruppen, die als geeignete Personen für die Prüfung von Krafträdern oder Anhängern fungieren, können nun alle Fahrzeuge dieser Typen ohne Beschränkung von Hubraum oder der Gesamtgewichte überprüfen. Die Bezeichnung der jeweiligen Berufsgruppen wurde dem letzten Stand angepasst. Die ehemals als Hologramm bezeichneten Sicherheitsmerkmale auf den Prüfplaketten heißen nun gelaserte Sicherheitsbilder, wobei wichtig ist, dass Plaketten mit Folien älterer Bauart nur mehr bis Ende Mai 2016 verwendetund auf Fahrzeugen angebracht werden dürfen. Auch bei den EDV-Programmversionen zur Erstellung der Begutachtungsformblätter ist Vorsicht geboten, ab August 2016 muss der Zugriff auf abgeschlossene Nachprüfungen möglich sein. Die Vorgangsweise bei teilweise negativen Ergebnissen, die im Zeitraumvon 4 Wochen zu Nachprüfungen führen, wurde in einen eigenen Absatz gefasst. Es müssen nicht sämtliche Prüfpositionen nachgeprüft werden, sondern nur die beanstandeten Punkte. Breiter Raum ist der Prüfung von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten gewidmet, wobei dies eine Materie für besonders spezialisierte Unternehmen und von geringerem allgemeinem Interesse ist.