Freie Werkstätte, freier Teilehandel und sogar eine angeschlossene Gaststätte: Alois Krydl führt ein erfolgreiches Unternehmen nahe der Stadt Haag. Besonders kompetent sind er und seine Mitarbeiter bei der Marke Opel: Der Schriftzug "Opel-Teile" war lange auf dem Firmendach zu sehen, unter der Domain "www.opel-teile.at" wurden bis zuletzt Identund Nachbauteile vertrieben.
Daran stieß sich der Opel-Importeur, der einen "falschen und irreführenden Eindruck beim Durchschnittsverbraucher" befürchtete. Im Gegensatz zu einer Formulierung wie "Ersatzteile für Opel" sei nicht ausreichend erkennbar, dass es sich nicht um direkt von Opel bezogene Teile handle.
Dem hielt Kartellrechtsexperte Dr. Norbert Gugerbauer im Auftrag von Krydl entgegen, dass die Klage von Opel als "Begleitmaßnahme der gefährdeten Partei zu den von ihr erstellten und abgeschlossenen kartellrechtswidrigen Händlerverträgen" zu werten sei. Dadurch solle nicht zuletzt der Vertrieb von OES-Teilen über unabhängige Händler eingeschränkt werden.
Einstweilige Verfügung
Vorerst schloss sich das Handelsgericht Wien der Meinung von GM Austria an und erließ eine einstweilige Verfügung. Seine Argumentation: Die von Krydl beabsichtigte Kommunikation könne "durch eine abgewandelte Gestaltung, etwa "opel-nachbauteile.at" oder "opel-identitärteile.at", leicht und ohne Beeinträchtigung des Ankündigungszwecks geschehen."
Die Domain "www.opel-teile.at" wurde angesichts dessen vom Netz gekommen. Doch der Rechtsstreit ist noch lange nicht entschieden. Positiv für Krydl: Aufgrund der Bedeutung des Sachverhalts tragen die Interessenvertretungen des Teilehandels die Hälfte seiner Prozesskosten.
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