Der Burgenländer Werner Dworschak ist kein Patriot. Als echter
Patriot hätte er sich einen Mini Countryman oder einen Peugeot RCZ
aus echt steirischer Magna-Produktion gekauft.
Auch ein Opel oder ein
BMW wären noch okay. Bei denen schlägt zumindest das Herz "made in
Austria". Als Europäer hätte er sich wenigstens einem europäischen
Auto zuwenden können. Aber nein -Dworschak hat sich einen Amerikaner
gekauft: um 14.000 Euro einen garagengepflegten Ford Mustang V6, Bj.
2006, mit 38.000 km. Einen Benzinschlucker im grünen Burgenland! Als
sparsamer Pensionist hat er ihn dazu noch bei einem deutschenHändler
gekauft. Damit schadet er nicht nur der Umwelt und der heimischen
Industrie - nein, er fällt auch dem burgenländischen Autohandel in
den Rücken.
Doch Dworschak hat die Rechnung ohne Wirt gemacht. Schließlich muss
das Auto ja erst einmal im Burgenland zugelassen werden. Und da nahte
der Rächer der heimischen Wirtschaft -der österreichische
Amtsschimmel. In Form seines ehemaligen Arbeitskollegen Ing. Wolfgang
Stiglitz, der sich jahrelang als Bereichsleiter des Eisenstädter
KunststoffspezialistenIsosport verdient gemacht hat. Den der Zufall
und seine Fachkenntnisse in der Ski-und Snowboardindustrie vor drei
Jahren zum Referatsleiter des Kfz-Wesens in der burgenländischen
Landesverwaltung avancieren ließen. Der nicht nur für die
§-57a-Überprüfung der Kfz-Werkstätten zuständig ist, sondern auch für
Umtypisierungen und Einzelgenehmigungen. Dem dafür auch die fünf
Landesprüfstellen unterstehen, um so im Namen der burgenländischen
Landesregierung Kfz-Sachverständigengutachten und Bescheide zu
erstellen.
Der aus den USA importierte Mustang war 2006 vom deutschen TÜV Nord
überprüft worden. Mit Gutachten wurde festgestellt, dass das Auto den
geltenden EU-Vorschriften entspricht. Bis zum Schluss war es vom TÜV
auf Verkehrs-und Betriebssicherheit überprüft. Doch diese Gutachten
reichten dem Amtsschimmel nicht aus. Am 2. Februar wurde ein
"Gleichwertigkeitsgutachten" verlangt, das dem Auto bescheinigt, dass
die deutschen EU-Vorschriften den österreichischen EU-Auflagen
entsprechen.
Der mit demösterreichischen Behördenwunsch konfrontierte deutsche
Händler schüttelte nur den Kopf. Schließlich beweisen die
mitgelieferten deutschen TÜV-Gutachten, dass der von ihm verkaufte
Mustang den EU-Vorschriften entspricht. Das sah der in kurzer Zeit
zum Kfz-Experten mutierte Stiglitz anders. Er teilte ziemlich
unmissverständlich mit, dass für eine Einzelgenehmigung ein
TÜV-Gutachten aus Wien erforderlich sei. Zeitaufwand: 2 Tage.
Kostenpunkt: 700 Euro.
Dworschak schlug den wohlmeinenden Rat seines Ex-Kollegen in den
Wind. Er ließ sich vom Ingenieurbüro für Kfz-Technik Eissner -einem
Kfz-Meister, Diplomingenieur und gerichtlich beeideten
Kfz-Sachverständigen -ein "Gleichwertigkeits-Gutachten" erstellen,
das am 10. März an Stiglitz weitergeleitet wurde. Der allerdings
daran bemängelte, dass es nicht den TÜV-Vorgaben entsprach. Was eine
Woche später eine neuerliche Eingabe erforderlich machte.
Doch Dworschaks Hoffnung und Glaube, jetzt sei er am Ziel seiner
Wünsche, war verfrüht. Der Kauf eines US-Cars bei einem deutschen
Autohändler musste strenger bestraft werden. Auf die Ausstellung
einer Einzelgenehmigung habe er noch zu warten. Zwei Wochen werde es
schon dauern, bis das Gutachten gelesen und bewertet sei. Danach
könne er um einen Termin zur amtlichen Überprüfung seines Mustangs
ansuchen. Worauf Dworschak höflich den wirklichen Hofrat Dipl.-Ing.
Christian Schügerl um Hilfe bat. Mit der Frage, ob ein
Ziviltechnikergutachten zur Bestätigung der "Gleichwertigkeit" nicht
ausreichend sei.
Der Hauptreferatsleiter teilte Dworschak am 24. März lakonisch mit:
"Das Gutachten wird anhand des Fahrzeugs auf Schlüssigkeit geprüft."
Weiters sei zu prüfen, ob die Bestimmungen des KFG eingehalten
würden. Als Trost könne er dafür schon jetzt einen Termin bekannt
geben: den 14. April. Bis dahin darf Dworschak darüber grübeln, ob
Österreich beim "freien Warenverkehr" nach 20 Jahren wirklich schon
in der EU angekommen ist. Den Kfz-Handel kann so etwas nur freuen.
Aber nur, solange er nicht selbst davon betroffen ist.