Einerseits geht die Kaufkraft der Kunden zurück, andererseits wird die Preistransparenz durch das Internet immer größer. Musste sich bislang die Werkstätte hauptsächlich mit der Diskussion über billigere Teile auseinander setzen, bringen die Kunden nun immer öfter die günstig bestellten Ersatz- und Verschleißteile mit und verlangen deren Einbau. Speziell bei Stammkunden, die möglicherweise mit der ganzen Familie Kunde im Autohaus sind, ist die Entscheidung "wegschicken oder einbauen" schwer.
Wird die mitgebrachte Ware eingebaut, sind einige sehr wichtige Dinge zu beachten. Die Qualität der Teile kann von der Werkstätte nicht überprüft werden, selbst wenn die Verpackung mit einem Original-Logo versehen ist. Dabei muss es sich gar nicht um ein Plagiat handeln, es reicht schon, wenn es eine veraltete und länderspezifisch unterschiedliche Ausführung ist oder -beim Beispiel Öl -die Spezifikation nicht stimmt. Treten nach der Reparatur Probleme oder Schäden auf, hat die Werkstätte ein massives Haftungsproblem, ohne tatsächlich dafür verantwortlich zu sein. Neben möglichen Schäden aufgrund des Teils stellen sich Fragen zur Herstellergarantie sowie zur Verkehrs-und Betriebssicherheit.
Haftungsausschluss vor der Reparatur
Besonders wichtig ist deshalb der Haftungsausschluss VOR der Reparatur. "Einen Haftungsausschluss nachträglich auf die Rechnung zu schreiben, ist rechtlich nicht gültig", erklärt Andreas Westermeyer von der Bundesinnung der Kfz-Techniker.
Der Vertrag muss vorher abgeschlossen werden und der Haftungsausschluss so vereinbart werden. Die Bundesinnung hat dafür ein Formblatt erstellt, das Kunde und Werkstätte beim Reparaturauftrag unterschreiben. "Auch ein erhöhter Stundensatz aufgrund des fehlenden Deckungsbeitrages der Ersatzteile kann hier festgehalten werden", so Westermeyer.
Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Fritz Nagl warnt vor den Folgen: "Ein Motorschaden aufgrund des falschenÖls oder noch schlimmer ein Motorschaden mit Unfallfolge und Personenschaden kann die Werkstätte in ein schwereres Haftungsproblem bringen."
Unterstützungspaket von Castrol
Bei Castrol ist das Problem schon länger bekannt, deren Partner sind immer wieder mit mitgebrachten Öldosen konfrontiert. "Der Kundendienstberater kann die Qualität des Öls nicht überprüfen, also muss er sich absichern", erklärt Michaela Rockenbauer, Marketingleiterin bei Castrol Austria und schon lange mit dem Thema vertraut.Castrol hat für seine Werkstätten ein komplettes Konzept entwickelt. Das besteht aus einem Stempel für den Auftrag, wo die Gewährleistung für die Reparatur ausgeschlossen werden kann und das mitgebrachte Öl dokumentiert wird. Dazu liefert Castrol eigene Probefläschchen mit. "Wenn man dem Kunden erklärt, dass eine Ölprobe genommen wird, um im Falle des möglichen Motorschadens die Schuldfrage zu klären, ist das Thema meistens schnell erledigt", so Rockenbauer. Wichtig seien dabei die konsequente Umsetzung und das freundliche, aufklärende Gespräch.
DER Partner bei Dellen
Seit mehr als 25 Jahren unterstützt CAR-REP Profiteam Denk die heimischen Kfz-Betriebe bei der Dellenreparatur, egal ob ...