Viele Autofahrer kennen sie, die (meist) kleinen Firmen: An Tankstellen haben sie ebenso ihren Platz gefunden wie in Gewerbeparks oder an Durchzugsstraßen. Was die Autofahrer oft nicht wissen: Es handelt sich nicht um Kfz-Werkstätten, sondern um Servicestationen: Die Mitarbeiter haben eine andere Ausbildung und dürfen an Autos nur einige wenige Dinge erledigen (siehe Text: "Was Servicestationen dürfen"). Ärger gibt es beispielsweise in Kärnten. Dort kündigte Landesinnungsmeister Walter Aichwalder schon im November 2014 eine härtere Vorgangsweise gegen die Servicestationen an: "Viele reparieren mittlerweile wie ein Kfz-Betrieb." Und daran hat sich offenbar seither nichts geändert, auch nicht nach einem Gespräch mit der Fachgruppe der Garagen-Tankstellen-und Servicestationsunternehmungen.

Innung will Scheinangebote einholen

Die schon vor einigen Monaten angedachten schärferen Maßnahmen werden nun in die Tat umgesetzt: "Wir reden mit unseren Ausschussmitgliedern, die uns Adressen von verdächtigen Unternehmen liefern", sagt Aichwalder. Diese Servicestationen sollen angeblich nicht nur Lampen und Öl wechseln, sondern auch am Motor, an den Bremsen und am Getriebearbeiten oder gar Zahnriemen tauschen -was sie aber natürlich nicht dürfen.

"Ob das alles stimmt, können wir nur feststellen, indem wir kontrollieren." Am besten gehe dies mit Detektiven, die auch eine Ahnung von der Kfz-Branche hätten. Die Landesinnung will bei den Servicestationen auch Scheinangebote für Reparaturen einholen. Sollte sie fündig werden, stehen Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs im Raum.

Ähnlicher Meinung ist Bundesinnungsmeister Komm.-Rat Friedrich Nagl, der 5.400 Kfz-Betriebe vertritt -aber etwas vorsichtiger: "Die Servicestationen sind ja auch Kammermitglieder, dadurch sind uns die Hände gebunden." Er verweist auf die deutlich geringeren Arbeitsumfänge der Servicestationen:

"Alle anderen Tätigkeiten sind den Kfz-Technikern und Karosseuren vorbehalten. Und wir haben starkes Interesse, dass das eingehalten wird." Schließlich könnten die Kunden ja schon am Schild sehen, dass es sich um eine Servicestation und nicht um einen Kfz-Technik-Betrieb handle.

Man werde genau schauen, ob sich die Servicestationen an ihre eingeschränkten Arbeitsumfänge hielten: "Sie dürfen ja auch nur diese Dinge bewerben." Neuester Gag sei, dass diese Betriebe gewisse Aufträge, die sie aufgrund der gesetzlichen Lage nicht selbst erledigen dürften, an Subunternehmen weitergeben würden. "Sie dürfen das dann aber auch nicht selbst fakturieren, sondern nur die Subrechnung beilegen."

Nagl: "Klar ist: Wenn jemand die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, dann hat er eine Straftat begangen und wird von der Gewerbebehörde angezeigt." Laut Angaben von Nagl gehen bei den Innungen in den Bundesländern und in der Zentrale täglich 5 derartige Beschwerden von Kunden ein. Gewisse schwarze Schafe würden immer wieder auftauchen wie etwa eine Servicestation im Umland von Wien: Dort habe man gegenüber einem Kunden behauptet, eine Kfz-Werkstatt zu sein und auch das "Pickerl" machen zu können, sagt Nagl: "Doch dann kommt der Kunde drauf, dass das nicht stimmt und will die Rechnung nicht zahlen: Darauf gibt der Betrieb das Fahrzeug nicht her." Dassei eine Umgehung und Täuschung der Kunden, die zuletzt abrupt zugenommen habe: "Früher, als es diese Betriebe meist nur in Verbindung mit Tankstellen gab, war die Lage besser unter Kontrolle", sagt Nagl. Doch jetzt, wo sich die Tankstellen mehr auf den Verkauf von Semmeln konzentrierten und dieServicestationen "ausgewandert" seien, sei das viel schwieriger geworden.

Fachverband sieht keine Probleme

Und was sagt die Gegenseite?"Ich sehe keine Konflikte", ist die Antwort von Mag. Sandra Huber, Geschäftsführerin des Fachverbands der Garagen-, Tankstellen-und Servicestationsunternehmungen. Im Fachverband, der in der Bundessparte Transport und Verkehr angesiedelt ist, waren mit Stand vom 31. Dezember 2014 exakt 2.827 Servicestationen aufgelistet- Tendenz steigend.

Die Gewerbeordnung gebe genau vor, was die Servicestationen erledigen dürften, erklärt auch Huber: "Über diese Grenze hinaus wurde mir noch nichts zugetragen." Würde man jedoch über Einzelfälle informiert werden, würde man der Sache natürlich nachgehen: "Da ist -wie in allen Branchen -die Gewerbebehörde zuständig." Doch, wie bereits erwähnt: "An uns ist bisher niemand herangetreten -auch nicht von den Kfz-Betrieben."

Was Servicestationen dürfen

Karosserie außen:

Waschen mit Reinigungsmitteln (Oberwäsche), auch in automatischen Waschanlagen; Pflege des Lackes durch Polieren bzw. Konservieren; Pflege sonstiger Oberflächenverkleidung; Chromreinigung; Reinigung der Autofenster und der Außenspiegel; Scheibenwischerblätteraustausch und Behebung von Störungen (ausgenommen elektrischer und elektronischer Art) an der Scheibenwaschanlage; nachfüllen von Scheibenreinigungsflüssigkeit.

Karosserie innen:

Reinigung und Pflege der Sitze, Sitzbezüge aller Art und Bodenteppiche mittels geeigneter Chemikalien und mithilfe von Staubsaugern; einfache Reparatur von Löchern und Rissen in Bezugsstoffen sowie Leder; Geruchsbeseitigung und Desinfektion im Kfz -Innenraum mittels Ozonbehandlung.

Chassis:

Reinigung, häufig mit Dampfstrahlgeräten (Unterbodenwäsche), auch unter Verwendung einer Hebebühne; sprühen des Fahrgestells und der Federn; Aufbringung eines Unterbodenschutzes ohne Zerlegearbeiten; Hohlraumkonservierung unter ausschließlicher Verwendung dafür vorgesehener Öffnungen; Bremsklötze erneuern bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor 1.1.2002.

Betriebsflüssigkeiten (mineralische):

Fehlende oder verklemmte Schmiernippel ersetzen; Kontrolle, erneuern und nachfüllen des Motor-, Getriebe-, Differential-, Automatikund Kupplungsöles sowie der Bremsflüssigkeit und der Hydraulikflüssigkeit der Servolenkung.

Motor:

Motorwäsche, Erneuerung des Ölfilters; Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen; Reinigung des Zündverteilers und des Unterbrechers, eventuell Verteilerkopf ersetzen; Erneuerung des Keilriemens und einstellen der Keilriemenspannung; Luftfilter reinigen und Einsatz wechseln; Kraftstofffilter erneuern; Diagnose und Aufbereitung von Partikelfiltern und Katalysatoren ohne Ein-und Ausbauarbeiten.

Kühler:

Behelfsmäßige Behebung von Undichtheiten der Wasser-und Heizschläuche, Erneuerung dieser Schläuche; äußerliche Kühlerreinigung; Kühlflüssigkeiten prüfen und ergänzen.

Beleuchtung:

Sichtkontrolle der Beleuchtungseinrichtung; Austausch von Lampen und Erneuerung von Sicherungen, beides bis inklusive 24 Volt; Batterie (ausgenommen Hochvolttechnologie) Batteriepflege (reinigen und fetten der Klemmen und Pole; prüfen der Spannung; nachfüllen von Batteriesäure; Schnellladen; Starthilfe; Tausch der Starterbatterie.

Reifen:

Kontrolle des richtigen Luftdruckes und des Profils; Austausch von Reifen (Montage und Wuchten); Durchführung kleinerer Reparaturen durch Kaltvulkanisieren; Schneekettenmontage.

Scheiben:

Anbringen eines Codes auf Kfz -Scheiben mittels Sandstrahlverfahren (unter Ausschluss jeder den Hohlglasschleifern und Hohlglasveredlern sowie den Glasern, Glasbelegern und Flachglasschleifern vorbehaltenen Tätigkeiten).

Quelle: Wirtschaftskammer