Der 14.Österreichische Transportsicherheitstag stand im Zeichen
künftiger Kontrollen und der Berufslenker-Weiterbildung.
Der Transportwirtschaft stehen in nächster Zeit auch noch strengere
Kontrollen bevor. Inhalte und Hinweise zur Bewältigung der
zusätzlichen Aufgaben waren die Schwerpunkte der gut besuchten
Veranstaltung. Ursula Zechner, die neue Chefin der Sektion Verkehr,
sieht in den bereits beschlossenen EU-Maßnahmen eine Verbesserung der
Sicherheit und Angleichung des Wettbewerbs.
Unterwegskontrollen und Unternehmensregister
Checklisten und Mängelbewertungen für Ladungssicherung,
Fahrzeugzustand, Lenk-und Ruhezeiten sind vorhanden, die
Kontrollorgane bestens geschult. Im Verkehrsunternehmensregister VUR
werden seit 3. Februar 2014 schwerwiegende Verstöße aufgelistet. Das
Register kann EU-weit vernetzt und als Grundlage für Überprüfung der
Zuverlässigkeit herangezogen werden.
ADR 2015 - begrenzte Neuerungen
Drei Inhalte sind für die Praxis besonders wichtig.
UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt, 9, (E). Ist die UN-Nummer
für Entsorgung, Wiederverwendung oder zum Recycling beförderter
Gefahrgüter der Klassen 3,4.1,5.1,6.1,8 und 9.
Die "Umweltgefährdenden Stoffe" der UN-Nummern 3077 und 3082 sind in
Verpackungen bis 5 kg oder Liter kein Gefahrgut mehr.
Additivvorrichtungen gelten nunmehr als Teil der Ausrüstung bei
Tankfahrzeugen und Aufsetztanks.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung: top und flop
Stefan Ebner von der Wirtschaftskammer schätzt, dass von den
betroffenen 80.000 Lenkern noch etwa 20.000 nicht geschult sind und
eigentlich seit 10.09.2014 nicht mehr beruflich fahren dürften.
Strafrahmen für Lenker bis 726 Euro, für Unternehmer bis 5.000 Euro.
Die Polizei macht keine "C95-Razzien", sondern prüft im Rahmen von
Kontrollen.
Das Feedback fast aller Lenker und Unternehmer, die eine ordentliche
Weiterbildung absolviert haben, istäußerst positiv. "Mit dem
Verbrauchsrückgang durch das Spritspartraining habe ich bereits im
ersten Jahr die Weiterbildungen finanziert", ist ein typisches
Frächter-Zitat.
Große Unzufriedenheit herrscht bei denjenigen Fahrern samt deren
Chefs über den Nutzen der vermuteten 20.000 Schulungen, die in Dauer,
Inhalt und Vermittlung weit unter den gesetzlichen Vorgaben
abgehalten wurden. Für Franz Weinberger, Sprecher der
österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, "eine verlorene Chance zur
Aufwertung des Berufsstandes".
Anweisungen des BMVIT wurden negiert,überwacht wurde (fast) nichts.
Daher: Fahrtraining im Lehrsaal, Ladungssicherung ohne Material,
Digi-Tacho-Schulung ohne Gerät. Dies alles trotz folgender
Textstellen aus amtlichen Schreiben:
EU-Richtlinie normiert, dass die zuständige Behörde ein
Aufsichtsrecht ausüben kann.
PraktischeÜbungen sind zwar nicht explizit gefordert, aber z. B. bei
der Optimierung des Kraftstoffverbrauches ergibt es sich aus der
Eigenart von selbst.
Ohne Durchführung von Fahrübungen wird der Ausbildungsstätte die
Ermächtigung entzogen. Scharf geschossen wird jedoch erst seit Juni
2014:
Die Ausstellung von ungesetzlich erworbenen Bescheinigungen ist eine
"schriftliche Lüge". Konsequenzen: Verwaltungsstrafverfahren,
Widerruf der Ermächtigung, Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen
Beweismittelfälschung, gewerbsmäßigem Betrug, Amtsmissbrauch.
Gehandelt wird aber gerade noch vor dem Stichtag.
Wer und was wirklich hinter diesem unglaublichen Umgang mit
Bundesgesetzen steckt, ist bislang nur in "Pausengesprächen" zu
bereden. Wichtig ist, wie es bis September 2019 weitergeht.
Immerhin beschäftigt sich ein Arbeitskreis aus Behörden und
Interessenvertretern mit einem Entwurf: Punkte zum Widerruf der
Ermächtigung und Strafen für unrechtmäßige Schulungsveranstaltungen
bis zu 7.267 Euro, Kursgröße maximal 25 Personen, Ausund
Weiterbildung des Ausbildungspersonals, mindestens 2 Fahrten mit Lkws
über 3,5 t und aktive Durchführung von Ladungssicherungen.
Zu hoffen ist, dass diese und weitere Vorschläge auch tatsächlich in
die Novellen Eingang finden.