Der Transportwirtschaft stehen in nächster Zeit auch noch strengere Kontrollen bevor. Inhalte und Hinweise zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben waren die Schwerpunkte der gut besuchten Veranstaltung. Ursula Zechner, die neue Chefin der Sektion Verkehr, sieht in den bereits beschlossenen EU-Maßnahmen eine Verbesserung der Sicherheit und Angleichung des Wettbewerbs.

Unterwegskontrollen und Unternehmensregister

Checklisten und Mängelbewertungen für Ladungssicherung, Fahrzeugzustand, Lenk-und Ruhezeiten sind vorhanden, die Kontrollorgane bestens geschult. Im Verkehrsunternehmensregister VUR werden seit 3. Februar 2014 schwerwiegende Verstöße aufgelistet. Das Register kann EU-weit vernetzt und als Grundlage für Überprüfung der Zuverlässigkeit herangezogen werden.

ADR 2015 - begrenzte Neuerungen

Drei Inhalte sind für die Praxis besonders wichtig.

UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt, 9, (E). Ist die UN-Nummer für Entsorgung, Wiederverwendung oder zum Recycling beförderter Gefahrgüter der Klassen 3,4.1,5.1,6.1,8 und 9.

Die "Umweltgefährdenden Stoffe" der UN-Nummern 3077 und 3082 sind in Verpackungen bis 5 kg oder Liter kein Gefahrgut mehr.

Additivvorrichtungen gelten nunmehr als Teil der Ausrüstung bei Tankfahrzeugen und Aufsetztanks.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung: top und flop

Stefan Ebner von der Wirtschaftskammer schätzt, dass von den betroffenen 80.000 Lenkern noch etwa 20.000 nicht geschult sind und eigentlich seit 10.09.2014 nicht mehr beruflich fahren dürften. Strafrahmen für Lenker bis 726 Euro, für Unternehmer bis 5.000 Euro. Die Polizei macht keine "C95-Razzien", sondern prüft im Rahmen von Kontrollen.

Das Feedback fast aller Lenker und Unternehmer, die eine ordentliche Weiterbildung absolviert haben, istäußerst positiv. "Mit dem Verbrauchsrückgang durch das Spritspartraining habe ich bereits im ersten Jahr die Weiterbildungen finanziert", ist ein typisches Frächter-Zitat.

Große Unzufriedenheit herrscht bei denjenigen Fahrern samt deren Chefs über den Nutzen der vermuteten 20.000 Schulungen, die in Dauer, Inhalt und Vermittlung weit unter den gesetzlichen Vorgaben abgehalten wurden. Für Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, "eine verlorene Chance zur Aufwertung des Berufsstandes".

Anweisungen des BMVIT wurden negiert,überwacht wurde (fast) nichts. Daher: Fahrtraining im Lehrsaal, Ladungssicherung ohne Material, Digi-Tacho-Schulung ohne Gerät. Dies alles trotz folgender Textstellen aus amtlichen Schreiben:

EU-Richtlinie normiert, dass die zuständige Behörde ein Aufsichtsrecht ausüben kann.

PraktischeÜbungen sind zwar nicht explizit gefordert, aber z. B. bei der Optimierung des Kraftstoffverbrauches ergibt es sich aus der Eigenart von selbst.

Ohne Durchführung von Fahrübungen wird der Ausbildungsstätte die Ermächtigung entzogen. Scharf geschossen wird jedoch erst seit Juni 2014:

Die Ausstellung von ungesetzlich erworbenen Bescheinigungen ist eine "schriftliche Lüge". Konsequenzen: Verwaltungsstrafverfahren, Widerruf der Ermächtigung, Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Beweismittelfälschung, gewerbsmäßigem Betrug, Amtsmissbrauch. Gehandelt wird aber gerade noch vor dem Stichtag.

Wer und was wirklich hinter diesem unglaublichen Umgang mit Bundesgesetzen steckt, ist bislang nur in "Pausengesprächen" zu bereden. Wichtig ist, wie es bis September 2019 weitergeht.

Immerhin beschäftigt sich ein Arbeitskreis aus Behörden und Interessenvertretern mit einem Entwurf: Punkte zum Widerruf der Ermächtigung und Strafen für unrechtmäßige Schulungsveranstaltungen bis zu 7.267 Euro, Kursgröße maximal 25 Personen, Ausund Weiterbildung des Ausbildungspersonals, mindestens 2 Fahrten mit Lkws über 3,5 t und aktive Durchführung von Ladungssicherungen.

Zu hoffen ist, dass diese und weitere Vorschläge auch tatsächlich in die Novellen Eingang finden.