Eine Gebrauchtwagengarantie vermittelt dem Endkunden Sicherheit, sorgt für eine wirksame Differenzierung gegenüber privat gehandelten Fahrzeugen und legt die Basis für eine bessere Werkstattauslastung. Der Autohändler muss sich freilich entscheiden, ob er selbst für allfällige Garantieleistungen geradesteht oder das Risiko an einen Versicherer auslagert. Eine Grauzone gibt es nicht -oder?

Verlockende Argumente

In den vergangenen Monaten erhielten zahlreiche Händler Besuch von (meist deutschen) Unternehmen, die versprechen, die gleichen Dienstleistungen wie Garantieversicherer zu erbringen. Die Kosten seien jedoch deutlich niedriger, da man die Differenz zwischen den geleisteten Prämien und der tatsächlichen Schadenssumme am Jahresende wieder zurückzahle. Bezahlt werden müsse lediglich ein Abwicklungsentgelt. Auch die Tatsache, dass die elfprozentige Versicherungssteuer wegfällt, wird gerne argumentativ genützt.

Feiner Unterschied

Seltener ist zu hören, dass es sich bei diesen Unternehmen um keine Versicherungsgesellschaften handelt. Der Unterschied ist keineswegs theoretisch: Denn während Versicherungen behördlich kontrolliert werden und strenge Anforderungen bezüglich Eigenkapitalausstattung und Rückversicherungspolitik erfüllen müssen, können gewöhnliche GmbHs oder AGs unvorhergesehen in der Insolvenz verschwinden. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist der Garantieanbieter WestStar, der gar nur eine "Limited Company" war: Somit hafteten bei seiner Pleite weder Gesellschafter noch Direktoren mir ihrem Privatvermögen. Doch der "Worst Case" einer Insolvenz samt verschwundener Prämien ist gar nicht nötig, damit es auf Händlerseite ein böses Erwachen gibt. Dieses tritt in der Regel schon dann ein, wenn die Schadenssumme die einbezahlten Beträge übersteigt: Bei reinen Garantieabwicklern gibt es nämlich keine Versichertengemeinschaft, auf die Schadensereignisse umgelegt werden. Der Händler muss somit "seine" Schäden selber zahlen -samt allfälliger Nachzahlungen und natürlich samt dem Abwicklungsentgelt.

Eine Frage der Größe

Sollten Kfz-Betriebe generell einen Bogen um Eigengarantien machen? Nicht unbedingt, meinen Experten: Sofern ausreichend viele Fahrzeuge verkauft würden, um im eigenen Autohaus eine Risikostreuung darzustellen, könne eine Eigengarantie durchaus sinnvoll sein. Als Mindestzahl werden häufig 600 garantiefähige Gebrauchtwagen pro Jahr genannt. Bei solchen Größenordnungen rechnet sich dann auch die Nutzung eines professionellen (!) Garantieverwaltungssystems.

Für die Mehrheit der Fahrzeughändler dürfte jedoch die Zusammenarbeit mit einem Garantieversicherer -in Österreich beispielsweise CarGarantie, Real Garant oder German Assistance -zielführender sein. Auf jeden Fall gilt eines: Vor Vertragsunterzeichnung einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen, spart im Schadensfall Kosten und Ärger. Mit Garantie!