Wer nach einem Partner für die Vergabe von Gebrauchtwagengarantien
sucht, sollte einen Blick in das Kleingedruckte werfen: So mancher
Garantiedienstleister hat nämlich keine Versicherungslizenz.
Eine Gebrauchtwagengarantie vermittelt dem Endkunden Sicherheit,
sorgt für eine wirksame Differenzierung gegenüber privat gehandelten
Fahrzeugen und legt die Basis für eine bessere Werkstattauslastung.
Der Autohändler muss sich freilich entscheiden, ob er selbst für
allfällige Garantieleistungen geradesteht oder das Risiko an einen
Versicherer auslagert. Eine Grauzone gibt es nicht -oder?
Verlockende Argumente
In den vergangenen Monaten erhielten zahlreiche Händler Besuch von
(meist deutschen) Unternehmen, die versprechen, die gleichen
Dienstleistungen wie Garantieversicherer zu erbringen. Die Kosten
seien jedoch deutlich niedriger, da man die Differenz zwischen den
geleisteten Prämien und der tatsächlichen Schadenssumme am Jahresende
wieder zurückzahle. Bezahlt werden müsse lediglich ein
Abwicklungsentgelt. Auch die Tatsache, dass die elfprozentige
Versicherungssteuer wegfällt, wird gerne argumentativ genützt.
Feiner Unterschied
Seltener ist zu hören, dass es sich bei diesen Unternehmen um keine
Versicherungsgesellschaften handelt. Der Unterschied ist keineswegs
theoretisch: Denn während Versicherungen behördlich kontrolliert
werden und strenge Anforderungen bezüglich Eigenkapitalausstattung
und Rückversicherungspolitik erfüllen müssen, können gewöhnliche
GmbHs oder AGs unvorhergesehen in der Insolvenz verschwinden. Ein
Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist der Garantieanbieter
WestStar, der gar nur eine "Limited Company" war: Somit hafteten bei
seiner Pleite weder Gesellschafter noch Direktoren mir ihrem
Privatvermögen. Doch der "Worst Case" einer Insolvenz samt
verschwundener Prämien ist gar nicht nötig, damit es auf Händlerseite
ein böses Erwachen gibt. Dieses tritt in der Regel schon dann ein,
wenn die Schadenssumme die einbezahlten Beträge übersteigt: Bei
reinen Garantieabwicklern gibt es nämlich keine
Versichertengemeinschaft, auf die Schadensereignisse umgelegt werden.
Der Händler muss somit "seine" Schäden selber zahlen -samt
allfälliger Nachzahlungen und natürlich samt dem Abwicklungsentgelt.
Eine Frage der Größe
Sollten Kfz-Betriebe generell einen Bogen um Eigengarantien machen?
Nicht unbedingt, meinen Experten: Sofern ausreichend viele Fahrzeuge
verkauft würden, um im eigenen Autohaus eine Risikostreuung
darzustellen, könne eine Eigengarantie durchaus sinnvoll sein. Als
Mindestzahl werden häufig 600 garantiefähige Gebrauchtwagen pro Jahr
genannt. Bei solchen Größenordnungen rechnet sich dann auch die
Nutzung eines professionellen (!) Garantieverwaltungssystems.
Für die Mehrheit der Fahrzeughändler dürfte jedoch die Zusammenarbeit
mit einem Garantieversicherer -in Österreich beispielsweise
CarGarantie, Real Garant oder German Assistance -zielführender sein.
Auf jeden Fall gilt eines: Vor Vertragsunterzeichnung einen Blick ins
Kleingedruckte zu werfen, spart im Schadensfall Kosten und Ärger. Mit
Garantie!