Entsprechend der 31. KFG-Novelle wird der Plakettenfluss ab 1.1.2015
exakt dokumentiert.
Seit dem 1.4.2014 werden die ersten offiziellen Stellen an die
Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank (ZBD) angeschlossen. Wie in
der 31. KFG-Novelle vorgesehen, wird diese Datenbank von den
ermächtigten Plakettenherstellern entwickelt.
Damit kann der Begutachtungsplakettenfluss lückenlos dokumentiert
werden. Die ermächtigten Betriebe und Werkstätten müssen zwischen
1.10.2014 und 31.12.2014 angeschlossen werden. Ab 1.1.2015 kann über
diese Datenbank lückenlos nachverfolgt werden, welche Stelle die
Plakette ausgegeben hat und von welcher Person diese dem Fahrzeug
zugeordnet wurde.
Neben den Begutachtungsplakettenausgabestellen haben das
Verkehrsministerium, die Revisionsbehörden der Länder, die Polizei
sowie die Zulassungsstellen Zugriff auf die ZBD. Projektleiter Dieter
Köllner-Gürsch: "Die ermächtigten Kfz-Betriebe müssen die
Begutachtungssoftware (EBV) auf die neue Version 5.0 aktualisieren
und sich danach bei der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank
anmelden. Nur registrierte Betriebe können weiterhin
Begutachtungsplaketten ausgeben." Im täglichen Ablauf ergeben sich
für den Kfz-Betrieb keine Änderungen. (RED)