Seit dem 1.4.2014 werden die ersten offiziellen Stellen an die Zentrale Begutachtungsplakettendatenbank (ZBD) angeschlossen. Wie in der 31. KFG-Novelle vorgesehen, wird diese Datenbank von den ermächtigten Plakettenherstellern entwickelt.

Damit kann der Begutachtungsplakettenfluss lückenlos dokumentiert werden. Die ermächtigten Betriebe und Werkstätten müssen zwischen 1.10.2014 und 31.12.2014 angeschlossen werden. Ab 1.1.2015 kann über diese Datenbank lückenlos nachverfolgt werden, welche Stelle die Plakette ausgegeben hat und von welcher Person diese dem Fahrzeug zugeordnet wurde.

Neben den Begutachtungsplakettenausgabestellen haben das Verkehrsministerium, die Revisionsbehörden der Länder, die Polizei sowie die Zulassungsstellen Zugriff auf die ZBD. Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch: "Die ermächtigten Kfz-Betriebe müssen die Begutachtungssoftware (EBV) auf die neue Version 5.0 aktualisieren und sich danach bei der zentralen Begutachtungsplakettendatenbank anmelden. Nur registrierte Betriebe können weiterhin Begutachtungsplaketten ausgeben." Im täglichen Ablauf ergeben sich für den Kfz-Betrieb keine Änderungen. (RED)