Rund 200 Teilnehmer konnten sich in Fachvorträgen über die bereits verfügbaren Techniken und Produkte informieren. Anhand von Erfahrungsberichten aus der Praxis erhielten die Besucher Informationen über die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen. Ein weiteres Thema waren Geschäftsmodelle für KMUs.

Einsatzgebiete analysieren

"Der gewerbliche Einsatz von Pkws und Nutzfahrzeugen der Klasse N1 setzt eine vorherige Analyse der Laufleistung und der Touren voraus, es sollte auch eine Lademöglichkeit für das Firmenfahrzeug geben", sagte Helmut-Klaus Schimany, Vorstandsvorsitzender BieM (Bundesinitiative eMobility Austria) in seinem Vortrag. Die durchschnittlichen täglichen Fahrleistungen im Bereich vieler Gewerbe ließen durchaus den Einsatz von E-Fahrzeugen zu. "Vor allem bei sogenannten Rahmentouren, also vorgeplante Fahrten mit fixen Kilometerleistungen etwa im Servicebereich, bei der Zustellung oder bei sozialen Diensten können E-Fahrzeuge optimal eingesetzt werden", so Schimany. Wobei der Experte eine Schulung für Lenker von E-Fahrzeugen empfiehlt: "Ähnlich wie bei kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen ist auch die Fahrweise entscheidend für die Reichweite." Wie Schimany sagt, könne sich der Einsatz von E-Fahrzeugen durchaus rechnen: "Der Nachteil der teuren E-Fahrzeuge, der sich bei der Total-Cost-of-Ownership-Rechnung ergibt, wird in Österreich durch Förderungsmodelle aufgehoben."

Fehlende gesetzliche Vorgaben

Ein weiterer Punkt bei der El-Motion waren auch die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang bei Reparaturen an Elektrofahrzeugen.ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc zeigte auf, dass derzeit keine nationalen auf Kfz bezogenen Regelungen gelten würden. Nächstliegend wären das Arbeitnehmerschutzgesetz, Elektrotechnikgesetz sowie die Elektroschutzverordnung und ÖVE/ÖNORM. Diese würden jedoch eher die Handhabung und die allgemeine Verantwortung als die Qualifizierungsrichtlinien regeln. Zwar bilden Fahrzeugimporteure, Wifi und Berufsschulen bereits entsprechend aus, dennoch fordert Prosenc hier eine klare Beschreibung der Anforderung und Befugnisse durch den Gesetzgeber.