Seit 1. Juni gilt das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG). Es stellt zahlreiche Aspekte der Vertragsbeziehungen zwischen Händlern und Importeuren klar, enthält aber auch neue Auflagen: So muss nunmehr vor jeder rechtlichen Auseinandersetzung ein Versuch zur außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen werden. Scheitert der Schlichtungsversuch, kann nach drei Monaten Klage erhoben werden. "Diese prinzipiell positive Regelung kann für die betroffenen Unternehmen beträchtliche Kosten verursachen, die von herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt werden", weiß Ernst, Bundesgremialobmann des Fahrzeughandels und selbst Vertragspartner von Mazda und Yamaha. Die Entscheidung für den neuen "Importeursrechtsschutz" der Garanta sei eine Selbstverständlichkeit gewesen: "Als Standesvertreter war es mir besonders wichtig, mit gutem Beispiel voranzugehen."
Attraktives Paket
Ihres Zeichens Branchenversicherer hat die Garanta nach Inkrafttreten des KraSchG schnell auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert. "Der neue Importeursrechtsschutz wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels, der Bundesinnung der Kfz-Techniker und dem VÖK entwickelt", schildert Hauptbevollmächtigter Kurt Molterer. Im Leistungsumfang sind nunmehr pro Verfahren einerseits Gerichtskosten bis zu 250.000 Euro erhalten, andererseits werden Schlichtungsaufwendungen bis zu 2.500 Euro übernommen. Ein Versicherungsvertrag gilt dabei jeweils für einen Markenvertrag- Mehrmarkenbetrieben ist also zu mehreren Abschlüssen zu raten.
Ein attraktives Detail: "Entscheidet sich der Kfz-Betrieb ergänzend auch für die umfassende Händlerund Werkstättenrechtsschutzversicherung der Garanta, so erhält er einen zusätzlichen Bündelrabatt von 15 Prozent auf beide Produkte", so Molterer.
"Branche im Wandel"
Im Bundesgremium des Fahrzeughandels ist manüberzeugt, dass es rund um das KraSchG einige Rechtsstreitigkeiten geben wird. "Jedes neue Gesetzeswerk bringt Prozesse mit sich, in denen die praktische Umsetzung abgesteckt wird", so Ernst. Hinzu komme, dass die Autobranche generell im Wandel begriffen sei. Der neue Rechtsschutz der Garanta sei daher "die richtige Lösung zur rechten Zeit", ist Ernst überzeugt: "Die beste Versicherung ist freilich immer jene, die man nie in Anspruch nehmen muss."
Für jeden Kfz-Betrieb geeignet
Als der Branchenversicherer sind wir immer bestrebt, den Bedürfnissen der Automobilwirtschaft Rechnung zu tragen. Dazu gehört zweifellos der Rechtsschutz -und zwar nicht nur im Hinblick auf das Tagesgeschäft, sondern auch auf die erfahrungsgemäß unvermeidlichen Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Markenorganisationen. Unser neuer Importeursrechtsschutz ist ein Produkt, das für Unternehmen jeder Größenordnung leistbar ist: der gelebte Beweis dafür, dass der Kfz-Betrieb im Mittelpunkt unserer Strategie steht.
Spezialgebiet mit Wachstums-Chancen
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