Ein Fahrzeug mit 9.000 Euro Wiederbeschaffungswert, ein Schaden mit 8.730 Euro Reparaturkosten, ein Wrackwert von rund 1.000 Euro sowie ein Kaskoselbstbehalt von 500 Euro: "Bei denüblichen Kaskoverträgen wird in so einem Fall keine Reparatur mehr durchgeführt, sondern als Versicherungsleistung der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wrackwerts minus des Selbstbehalts ausbezahlt", erläutert Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta. In unserem Beispiel wären das7.500 Euro -unter Umständen zu wenig, um als Kunde ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Hinzu kommt, dass sich so mancher Autofahrer gar nicht von seinem havarierten Vehikel trennen möchte.

Abhilfe schaffen die Versicherungslösungen der Garanta. Für den Gebrauchtwagenbereich bietet die Tochterfirma der Nürnberger-Gruppe gleich 3 maßgeschneiderte Produkte an.

Vorteile für Kunden und Händler

Zur Wahl steht einerseits der "Premiumschutz": Dabei handle es sich um einen Vollkaskotarif "mit 100 Prozent Totalschadenreparatur und allen GarantaVorteilen", erklärt Molterer. Zu den Alleinstellungsmerkmalen seines Unternehmens zählt er das strikte "Nein" zu Wrackbörsen, den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen, die Selbstbehaltsreduktion bis zu 300 Euro sowie Wartungsrabatte und Sondereinstufungen.

All das gibt es auch beim "Extraschutz": Dabei handelt es sich jedoch um keine Voll-, sondern eine Teilkaskoversicherung. Der "Basisschutz" ist unterdessen eine maßgeschneiderte Totalschadenkasko für Gebrauchtwagen. "Durch dieses Produkt erhält der Kunde die Versicherungsleistung, wenn sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalles einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird", sagt Molterer. Übrigens: Im ersten Versicherungsjahr wird dem Kunden der gesamte Kaufpreis (abzüglich Selbsterhalt) erstattet, sofern er sein nächstes Auto wieder bei jenem Händler erwirbt, bei dem er auch das verunglückte bzw. gestohlene Fahrzeug gekauft hat.