Bei gebrauchten Fahrzeugen ist das Risiko eines wirtschaftlichen
Totalschadens besonders groß. Deshalb empfiehlt sich ein
Versicherungstarif der Garanta: Der Branchenversicherer ermöglicht
nämlich Reparaturen bis zu 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.
Ein Fahrzeug mit 9.000 Euro Wiederbeschaffungswert, ein Schaden mit
8.730 Euro Reparaturkosten, ein Wrackwert von rund 1.000 Euro sowie
ein Kaskoselbstbehalt von 500 Euro: "Bei denüblichen Kaskoverträgen
wird in so einem Fall keine Reparatur mehr durchgeführt, sondern als
Versicherungsleistung der Wiederbeschaffungswert abzüglich des
Wrackwerts minus des Selbstbehalts ausbezahlt", erläutert Kurt
Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta. In unserem Beispiel
wären das7.500 Euro -unter Umständen zu wenig, um als Kunde ein
gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Hinzu kommt, dass sich so
mancher Autofahrer gar nicht von seinem havarierten Vehikel trennen
möchte.
Abhilfe schaffen die Versicherungslösungen der Garanta. Für den
Gebrauchtwagenbereich bietet die Tochterfirma der Nürnberger-Gruppe
gleich 3 maßgeschneiderte Produkte an.
Vorteile für Kunden und Händler
Zur Wahl steht einerseits der "Premiumschutz": Dabei handle es sich
um einen Vollkaskotarif "mit 100 Prozent Totalschadenreparatur und
allen GarantaVorteilen", erklärt Molterer. Zu den
Alleinstellungsmerkmalen seines Unternehmens zählt er das strikte
"Nein" zu Wrackbörsen, den Verzicht auf den Einwand der groben
Fahrlässigkeit, die ausschließliche Verwendung von
Originalersatzteilen, die Selbstbehaltsreduktion bis zu 300 Euro
sowie Wartungsrabatte und Sondereinstufungen.
All das gibt es auch beim "Extraschutz": Dabei handelt es sich jedoch
um keine Voll-, sondern eine Teilkaskoversicherung. Der "Basisschutz"
ist unterdessen eine maßgeschneiderte Totalschadenkasko für
Gebrauchtwagen. "Durch dieses Produkt erhält der Kunde die
Versicherungsleistung, wenn sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalles
einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird",
sagt Molterer. Übrigens: Im ersten Versicherungsjahr wird dem Kunden
der gesamte Kaufpreis (abzüglich Selbsterhalt) erstattet, sofern er
sein nächstes Auto wieder bei jenem Händler erwirbt, bei dem er auch
das verunglückte bzw. gestohlene Fahrzeug gekauft hat.