Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat den Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb eingeschaltet, um zu prüfen, ob der OBI-Baumarkt Triester Straße durch Abgabe größerer Mengen von Motoröl gegen das Abfallwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Erkenntnis vom 29.
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