a. die Programm-und Nutzungsrechte für die§-57a-Abwicklung, die sich im Besitz der Mesensky GmbH/Korneuburg befinden, erläutert Natalie Mesensky. Beim "Pickerl"-Programm ist der ÖWV bereits Generallizenznehmer. Kreise der Bundesinnung sind mit der Entwicklung nicht einverstanden und suchen nach anderen Lösungen. Vor allem das "Revisionstool"(im Besitz von Mesensky), nunmehr im "Mängelkatalog +" zur Selbstüberprüfung der §-57a-Betriebe integriert, wirft neue Begehrlichkeiten zwischen Innungs-und ÖWV-Interessen auf.