September für die Einfahrt "Umweltzonen" vorgeschrieben, die es nach der klaren Ablehnung bei der Grazer Bürgerbefragung bisher aber noch nirgends gibt. Jetzt klärt die Bundesinnung der Kfz-Techniker auf, dass zwar nur §-57a-Betriebe zur Ausgabe der Plakette berechtigt sind, dies aber keineswegs eine Verpflichtung darstellt. "Für die Werkstätten besteht eindeutig kein Kontrahierungszwang", so Referent Andreas Westermeyer (B.). Bedauert wird von der Innung, dass die zur Zuordnung der Abgasklassen gedachte "Abgasklassifizierungsdatenbank" nach wie vor nicht verwendbar ist. Diese hätte eigentlich von den Plakettenproduzenten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden sollen.