Seit 1. September sind§-57a-Betriebe verpflichtet, auf Wunsch eines
Fahrzeughalters eine "Abgasplakette" am Auto anzubringen.
Zur
Erinnerung: Das sind jene Kennzeichnungen, anhand derer gewissen
Autos die Einfahrt in sogenannte Umweltzonen verboten werden soll.
Derartige Fahrverbote gibt es bisher freilich noch nicht, nachdem der
Vorstoß der Grazer Stadtregierung bei einer Bürgerbefragung mit
überwältigender Mehrheit abgelehnt wurde.
Die Verpflichtung zur Plakettenausgabe gibt es trotzdem. Doch die
"Abgasklassifizierungsdatenbank", in der Werkstätten eigentlich unter
Eingabe von Fahrgestellnummer und/oder Zulassungsdatum die
Abgasklasse abrufen können, gibt es nach wie vor nicht: ein echter
Schildbürgerstreich des Umweltministeriums!