zur Kenntnis gelangt und nehmen wir namens und auftrags unserer Mandantschaft diesbezüglich Stellung wie folgt:

Abgesehen davon, dass der Stil Ihrer Berichterstattung nach der Ansicht unserer Mandantschaft nicht jene Objektivität aufweist, welche bei einer Fachzeitschrift vorauszusetzen wäre, ist der publizierte Artikel teilweise unrichtig abgefasst und stellt auch nicht die Sachlage ausreichend umfassend dar. Mit Befremden wird seitens unserer Mandantschaft zur Kenntnis genommen, dass Ihrerseits offensichtlich -aus für unsere Mandantschaft nicht nachvollziehbaren Gründen - eine einseitige zu Lasten des BMW-Konzerns gehende Negativberichterstattung vorgenommen wurde.

Richtig ist, dass zwischen unserer Mandantschaft und dem Verein für Konsumenteninformation ein Gerichtsverfahren anhängig war, welches kürzlich durch das von Ihnen zitierte Urteil des OGH beendet wurde. Die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegende Klage datiert bereits aus dem Jahr 2007 und wurde unsere Mandantschaft damals zusammen mit einem Großteil der anderen österreichischen Leasinggesellschaften aufgrund der von diesen damals verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. einzelnen Bestimmungen daraus geklagt.

Unrichtig und Ihnen vorwerfbar ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass mit dem gegenständlichen Artikel der Eindruck erweckt wird, dass am 24. Mai 2007 eine abschließende Verhandlung zwischen unserer Mandantschaft und der Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums stattgefunden hätte und unsere Mandantschaft eine eingeräumte Nachfrist bis 15. Juni2007 fruchtlos verstreichen hätte lassen. Richtig ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass der Großteil der österreichischen Leasinggesellschaften hinsichtlich ihrer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt wurde und eine Verhandlung zwischen Vertretern des Verbandes österreichischer Leasing-Gesellschaften und dem Ministerium stattgefunden hat. Direkte Vertreter unserer Mandantschaft waren an der Verhandlung nicht beteiligt. Unrichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass unsere Mandantschaft eine eingeräumte Nachfrist (welche im Übrigen sämtlichen abgemahnten Unternehmen eingeräumt wurde) fruchtlos verstreichen hätte lassen. Bereits im Zuge des dem Klagsverfahren vorausgegangenen Abmahnverfahrens wurden von unserer Mandantschaft die klagsgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassend überarbeitet und abgeändert. Im Übrigen kam es auch aufgrunddes zwischenzeitigen in Kraft getretenen Verbraucherkreditgesetzes mittlerweile nochmals zu einer gänzlichen Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die im nunmehr entschiedenen Gerichtsverfahren gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schon längst nicht mehr aktuell und bereits seit Jahren nicht mehr in Verwendung. ...

RA Dr. Thomas Bestebner, Salzburg

Mahringer Steinwender Bestebner Rechtsanwälte OG

BMW hätte sich das ganze Gerichtsverfahren und das Urteil des OGH ersparen können, wenn es seine Fehler eingesehen und die vom VKI geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hätte. Das wäre auch noch während des gesamten Prozesses möglich gewesen. BMW wurde auch von "AUTO&Wirtschaft" vorweg Gelegenheit geboten, zu diesem Urteil eine Stellungnahme abzugeben - doch wurde jede diesbezügliche Kontaktnahme durch die BMW-Pressestelle blockiert. Wer sich überzeugen will, dass "AUTO&Wirtschaft" tatsachengetreu berichtet hat, kann das Urteil auf unserer Homepage www.autoundwirtschaft.at im Volltext herunterladen.

Gerhard Lustig

Betrifft: "Können versus Geschwindigkeit" in "info4you" Nr. 662 vom 11. August 2011

Sehr geehrter Herr Holzbauer,

mit großer Verwunderung musste ich zur Kenntnis nehmen, dass selbst Sie in einem automotiv orientierten Medium dem VCÖ eine Plattform bieten, indem Sie seine krausen Ideen publizieren. Das Ergebnis des Roundtable-Gesprächs, das nicht nur aus der Million für die Verbesserung der Infrastruktur besteht, jedoch nicht erwähnen. In einem von allen Beteiligten als äußerst konstruktiv - bis auf die destruktiven und teilweise aggressiv vorgebrachten Vorschläge des Vertreters des VCÖ - beschriebenen Meeting wurden auf Grundlage einer Studie des KfV verschiedene Maßnahmen zur Unfallreduktion von motorisierten Zweiradfahrern diskutiert und in der darauffolgenden Pressekonferenz präsentiert.

Ich persönlich erachte die KfV-Studie als durchaus einer Vorstellung in Ihrem Medium würdig. Vor allem in Hinblick auf die Unfallanalyse (63 %aller Unfälle sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern). Und auch den Langzeitverlauf der Unfallentwicklung. Punktuell nur die Vergleichszahl zum Vorjahr ohne weiteren Kommentar dazu zu nennen, ist in meinen Augen Boulevardniveau und Ihrem Medium nicht würdig.

Hans Zimmermann, Wien

Country Manager Yamaha und Vize-Obmann ARGE 2Rad