Betrifft: "Der Hochmut vor dem Sündenfall", "AUTO&Wirtschaft"
7+8/2011<br /><br />Unserer Mandantschaft ist Ihr Artikel den BMW-Konzern betreffend in
Ihrer Zeitschrift AUTO&Wirtschaft, Ausgabe Juli/August 2011, Seite
62 f.
zur Kenntnis gelangt und nehmen wir namens und auftrags unserer
Mandantschaft diesbezüglich Stellung wie folgt:
Abgesehen davon, dass der Stil Ihrer Berichterstattung nach der
Ansicht unserer Mandantschaft nicht jene Objektivität aufweist,
welche bei einer Fachzeitschrift vorauszusetzen wäre, ist der
publizierte Artikel teilweise unrichtig abgefasst und stellt auch
nicht die Sachlage ausreichend umfassend dar. Mit Befremden wird
seitens unserer Mandantschaft zur Kenntnis genommen, dass Ihrerseits
offensichtlich -aus für unsere Mandantschaft nicht nachvollziehbaren
Gründen - eine einseitige zu Lasten des BMW-Konzerns gehende
Negativberichterstattung vorgenommen wurde.
Richtig ist, dass zwischen unserer Mandantschaft und dem Verein für
Konsumenteninformation ein Gerichtsverfahren anhängig war, welches
kürzlich durch das von Ihnen zitierte Urteil des OGH beendet wurde.
Die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegende Klage datiert bereits
aus dem Jahr 2007 und wurde unsere Mandantschaft damals zusammen mit
einem Großteil der anderen österreichischen Leasinggesellschaften
aufgrund der von diesen damals verwendeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bzw. einzelnen Bestimmungen daraus geklagt.
Unrichtig und Ihnen vorwerfbar ist in diesem Zusammenhang zunächst,
dass mit dem gegenständlichen Artikel der Eindruck erweckt wird, dass
am 24. Mai 2007 eine abschließende Verhandlung zwischen unserer
Mandantschaft und der Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums
stattgefunden hätte und unsere Mandantschaft eine eingeräumte
Nachfrist bis 15. Juni2007 fruchtlos verstreichen hätte lassen.
Richtig ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass der Großteil der
österreichischen Leasinggesellschaften hinsichtlich ihrer verwendeten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt wurde und eine Verhandlung
zwischen Vertretern des Verbandes österreichischer
Leasing-Gesellschaften und dem Ministerium stattgefunden hat. Direkte
Vertreter unserer Mandantschaft waren an der Verhandlung nicht
beteiligt. Unrichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass unsere
Mandantschaft eine eingeräumte Nachfrist (welche im Übrigen
sämtlichen abgemahnten Unternehmen eingeräumt wurde) fruchtlos
verstreichen hätte lassen. Bereits im Zuge des dem Klagsverfahren
vorausgegangenen Abmahnverfahrens wurden von unserer Mandantschaft
die klagsgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassend
überarbeitet und abgeändert. Im Übrigen kam es auch aufgrunddes
zwischenzeitigen in Kraft getretenen Verbraucherkreditgesetzes
mittlerweile nochmals zu einer gänzlichen Überarbeitung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die im nunmehr entschiedenen
Gerichtsverfahren gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind schon längst nicht mehr aktuell und bereits seit Jahren nicht
mehr in Verwendung. ...
RA Dr. Thomas Bestebner, Salzburg
Mahringer Steinwender Bestebner Rechtsanwälte OG
BMW hätte sich das ganze Gerichtsverfahren und das Urteil des OGH
ersparen können, wenn es seine Fehler eingesehen und die vom VKI
geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hätte. Das wäre auch noch
während des gesamten Prozesses möglich gewesen. BMW wurde auch von
"AUTO&Wirtschaft" vorweg Gelegenheit geboten, zu diesem Urteil eine
Stellungnahme abzugeben - doch wurde jede diesbezügliche Kontaktnahme
durch die BMW-Pressestelle blockiert. Wer sich überzeugen will, dass
"AUTO&Wirtschaft" tatsachengetreu berichtet hat, kann das Urteil
auf unserer Homepage www.autoundwirtschaft.at im Volltext
herunterladen.
Gerhard Lustig
Betrifft: "Können versus Geschwindigkeit" in "info4you" Nr. 662 vom
11. August 2011
Sehr geehrter Herr Holzbauer,
mit großer Verwunderung musste ich zur Kenntnis nehmen, dass selbst
Sie in einem automotiv orientierten Medium dem VCÖ eine Plattform
bieten, indem Sie seine krausen Ideen publizieren. Das Ergebnis des
Roundtable-Gesprächs, das nicht nur aus der Million für die
Verbesserung der Infrastruktur besteht, jedoch nicht erwähnen. In
einem von allen Beteiligten als äußerst konstruktiv - bis auf die
destruktiven und teilweise aggressiv vorgebrachten Vorschläge des
Vertreters des VCÖ - beschriebenen Meeting wurden auf Grundlage einer
Studie des KfV verschiedene Maßnahmen zur Unfallreduktion von
motorisierten Zweiradfahrern diskutiert und in der darauffolgenden
Pressekonferenz präsentiert.
Ich persönlich erachte die KfV-Studie als durchaus einer Vorstellung
in Ihrem Medium würdig. Vor allem in Hinblick auf die Unfallanalyse
(63 %aller Unfälle sind Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern).
Und auch den Langzeitverlauf der Unfallentwicklung. Punktuell nur die
Vergleichszahl zum Vorjahr ohne weiteren Kommentar dazu zu nennen,
ist in meinen Augen Boulevardniveau und Ihrem Medium nicht würdig.
Hans Zimmermann, Wien
Country Manager Yamaha und Vize-Obmann ARGE 2Rad