Vorsitzender des Arbeitskreises freie Werkstätten in der Bundesinnung der Kfz-Techniker, kritisiert den nicht gleichberechtigten Zugang ungebundener Betriebe zu Ersatzteilen: "Wenn diese Teile nur zu Endkundenkonditionen oder gar mitAufschlägen weitergegeben werden, schränkt das die gewünschte Konkurrenzfähigkeit massiv ein." Die zweite im Auftrag der Peugeot-und Citroën-Händlerverbände eingebrachte Anfrage soll klarstellen, ob ein Hersteller Garantiekosten auf Vertragswerkstätten abwälzen kann, wenn ein Endkunde Wartungsarbeiten entgegen der Garantiebestimmungen (doch im Sinne der jüngsten "Service-GVO") in freien Betrieben durchführen hat lassen.