Herzlichen Dank an unsere Leser und Leserinnen, die uns Stück für Stück ihrer Kooperation mit BMW anvertrauen und die unsere Recherchen dem Praxistest unterziehen, denen wir wiederum wertvolle Leserinputs verdanken und deren Markengeheimnisse wir dennoch nicht lüften.

Lesen Sie in dieser Ausgabe und in unseren INFO-Begleitmedien, wie die Rechtsanwälte von Pils&Co. sich abmühen (müssen), die OGH-Entscheidung auf die Sichtweise von BMW umzudeuten. Die "Anwaltsschelte" ist unter dieser Kennung in www.info4you.co.at als Faksimile elektronisch jederzeit abrufbar.

Unsere "unrichtige, einseitige und wettbewerbsschädigende Negativdarstellung" des BMW-Konzern basiert allerdings auf einem OGH-Urteil. Nicht mehr und nicht weniger.

Dazu muss angemerkt werden, dass BMW Austria auf unsere Anfragen keine Auskunft erteilt und vielmehr die Meinungäußert, wir hätten eine Zeitlang "brav über BMW" zu berichten, um allenfalls ihr Presseservice nutzen zu dürfen.

Wie immer nehmen wir uns die Freiheit, den Stil in unserer Berichterstattung dank zuverlässiger Recherche -siehe OGH-Urteil -selbst zu bestimmen. Das schafft jenen Respekt, den letztlich auch die Anwälte von Pils in ihrem Schriftstück zum Ausdruck bringen (müssen).

Kritisches Feedback ist unser Metier, Ihr

Gerhard Lustig