Dass unsere Windschutzscheiben mit einem weiteren Pickerl zugepflastert werden, kann aber nur positiv sein: Vielleicht werden wir so nicht alles sehen können, was da auf uns zukommt.

Dasübliche Gerede von Verwaltungsvereinfachungen kann man sich in Zukunft sparen. Es beginnt wie immer beim typisch österreichischen Kompetenz-Wirrwarr: Nicht genug, dass ein Ministerium bei Genehmigung und Zulassung von Kfz Kriterien anlegt, die wenigstens international abgestimmt sind, geht ein anderes Ministerium auf Basis selbst erfundener Werte daran. diese Genehmigungen bei vielen Fahrzeugen de facto außer Kraft zu setzen. Aber was noch schlimmer ist, die anzuwendenden Methoden und Maßnahmen werden den Ländern übertragen: Wie Landespolitik nun einmal funktioniert, wird damit dem Populismus von Lokalpolitikern Tür und Tor geöffnet. Keine Gemeinde wird es sich erlauben können, auf "ihre" Verbotszone zu verzichten.

Im Gesetz wird munter von Abgasklassen nach Euro-Spezifikation gesprochen, ohne präzise auszudrücken, worum es dabei eigentlich geht. Soll mir einmal jemand erklären, was Euro5 und Euro6 bei einem Zweirad sind! Oder verbieten wir a priori Fahrzeuge, die alle Voraussetzungen für den umweltfreundlichen Transport in besiedelten Gebieten mitbringen könnten? Noch lustiger wird es, wenn die Zuordnung für Fahrzeuge, deren Genehmigung auf Basis anderer Abgasgesetze erfolgte, getroffen werden soll. Schon im Nachbarland Schweiz beginnt das Grübeln. Dank unseres Zulassungssystems über Versicherungen sind die technischen Daten, sofern noch nicht im Genehmigungsdatensatz enthalten, äußerst mangelhaft eingetragen. Das Rätselraten zur richtigen Abgasstufe wird sinnigerweise den §-57a-Prüfstellen übertragen, denen man nur empfehlen kann, dafür eine eigene Arbeitskraft abzustellen.

Bei der eigenen Klientel sieht das "Lebensministerium" die Sache mit der Luftverschmutzungübrigens weitaus weniger dramatisch; Fahrzeuge der Land-und Forstwirtschaft sind generell von sämtlichen Maßnahmen ausgenommen. Es reicht ja schon, dass ein großer Teil dieses (teilweise uralten) Fahrzeugbestandes niemals eine Pickerlüberprüfung sieht.

Bei den zu treffenden Maßnahmen war der Ideenreichtum weniger ausgeprägt: Außer Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nichts vorgesehen. Von Fahrzeugkontrollen oder technischen Überprüfungen scheint man nicht viel zu halten. Auch dass fünf Jahre alte Pkws nur ein einziges Mal einer Abgaskontrolle unterworfen werden, scheint unerheblich zu sein.

Eine Bestimmung, die verfassungsrechtlich so sicher nicht halten kann, ist das Ansinnen, Kundmachungen von Fahrverboten auch via Gesetzblätter und Internet vornehmen zu können. Vor jeder Fahrt in dichter besiedelte Gebiete wäre es nötig, sich vorher auf den entsprechenden Internetseiten der zutreffenden Länder und auch des Bundesministeriums zu informieren. Diese Bestimmung ist insbesondere für Ausländer pikant, die Tourismuswirtschaft wird es zu danken wissen.

Zumindest an Exekutivbeamte, die mit der Ahndung von Parkvergehen nicht ausgelastet sind, hat man bei diesem Prachtstück an legislativen Ideen gedacht: Sie können sich in Zukunft mit der Kontrolle der Fahrverbote ihre Zeit vertreiben. Auch bei der Bemessung der Strafen hat man gleich den dreifachen Satz von Verwaltungsstrafen angepeilt. Man kann darauf warten, bis unsere rührige Innenministerin eine weitere Win-win-Rechnung für noch mehr Kontrollen vorlegt, um an den Geldern mitnaschen zu können.