Wie minimale Wirkung mit maximalem Aufwand erreicht werden kann,
zeigt das kürzlich vom Ministerrat verabschiedete
Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L), Die Grundidee der deutschen
Umweltzonen musste einfach um eine österreichische Variante erweitert
werden. Es wäre doch gelacht, wenn es bei uns nicht noch
bürokratischer ginge! Unter dem Mäntelchen des Schutzes der
Bevölkerung vor drohenden Gesundheitsgefahren wird außerdem beinharte
Lobbypolitik betrieben.
Dass unsere Windschutzscheiben mit einem
weiteren Pickerl zugepflastert werden, kann aber nur positiv sein:
Vielleicht werden wir so nicht alles sehen können, was da auf uns
zukommt.
Dasübliche Gerede von Verwaltungsvereinfachungen kann man sich in
Zukunft sparen. Es beginnt wie immer beim typisch österreichischen
Kompetenz-Wirrwarr: Nicht genug, dass ein Ministerium bei Genehmigung
und Zulassung von Kfz Kriterien anlegt, die wenigstens international
abgestimmt sind, geht ein anderes Ministerium auf Basis selbst
erfundener Werte daran. diese Genehmigungen bei vielen Fahrzeugen de
facto außer Kraft zu setzen. Aber was noch schlimmer ist, die
anzuwendenden Methoden und Maßnahmen werden den Ländern übertragen:
Wie Landespolitik nun einmal funktioniert, wird damit dem Populismus
von Lokalpolitikern Tür und Tor geöffnet. Keine Gemeinde wird es sich
erlauben können, auf "ihre" Verbotszone zu verzichten.
Im Gesetz wird munter von Abgasklassen nach Euro-Spezifikation
gesprochen, ohne präzise auszudrücken, worum es dabei eigentlich
geht. Soll mir einmal jemand erklären, was Euro5 und Euro6 bei einem
Zweirad sind! Oder verbieten wir a priori Fahrzeuge, die alle
Voraussetzungen für den umweltfreundlichen Transport in besiedelten
Gebieten mitbringen könnten? Noch lustiger wird es, wenn die
Zuordnung für Fahrzeuge, deren Genehmigung auf Basis anderer
Abgasgesetze erfolgte, getroffen werden soll. Schon im Nachbarland
Schweiz beginnt das Grübeln. Dank unseres Zulassungssystems über
Versicherungen sind die technischen Daten, sofern noch nicht im
Genehmigungsdatensatz enthalten, äußerst mangelhaft eingetragen. Das
Rätselraten zur richtigen Abgasstufe wird sinnigerweise den
§-57a-Prüfstellen übertragen, denen man nur empfehlen kann, dafür
eine eigene Arbeitskraft abzustellen.
Bei der eigenen Klientel sieht das "Lebensministerium" die Sache mit
der Luftverschmutzungübrigens weitaus weniger dramatisch; Fahrzeuge
der Land-und Forstwirtschaft sind generell von sämtlichen Maßnahmen
ausgenommen. Es reicht ja schon, dass ein großer Teil dieses
(teilweise uralten) Fahrzeugbestandes niemals eine Pickerlüberprüfung
sieht.
Bei den zu treffenden Maßnahmen war der Ideenreichtum weniger
ausgeprägt: Außer Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen ist
nichts vorgesehen. Von Fahrzeugkontrollen oder technischen
Überprüfungen scheint man nicht viel zu halten. Auch dass fünf Jahre
alte Pkws nur ein einziges Mal einer Abgaskontrolle unterworfen
werden, scheint unerheblich zu sein.
Eine Bestimmung, die verfassungsrechtlich so sicher nicht halten
kann, ist das Ansinnen, Kundmachungen von Fahrverboten auch via
Gesetzblätter und Internet vornehmen zu können. Vor jeder Fahrt in
dichter besiedelte Gebiete wäre es nötig, sich vorher auf den
entsprechenden Internetseiten der zutreffenden Länder und auch des
Bundesministeriums zu informieren. Diese Bestimmung ist insbesondere
für Ausländer pikant, die Tourismuswirtschaft wird es zu danken
wissen.
Zumindest an Exekutivbeamte, die mit der Ahndung von Parkvergehen
nicht ausgelastet sind, hat man bei diesem Prachtstück an
legislativen Ideen gedacht: Sie können sich in Zukunft mit der
Kontrolle der Fahrverbote ihre Zeit vertreiben. Auch bei der
Bemessung der Strafen hat man gleich den dreifachen Satz von
Verwaltungsstrafen angepeilt. Man kann darauf warten, bis unsere
rührige Innenministerin eine weitere Win-win-Rechnung für noch mehr
Kontrollen vorlegt, um an den Geldern mitnaschen zu können.