Fallen nach einer dreijährigen Übergangsfrist 2013 die Vorschriften
der Ende Mai von der EU-Kommission sistierten Kfz-GVO, stehen die
Vertragspartner der Hersteller ziemlich rechtlos da, fürchten die
Standesvertretungen in Zukunft um ausreichenden Händlerschutz. <br /><br />Deswegen muss es ja ordentlich in der Kiste rappeln, dachten wir und
fingen bei den Funktionären die Stimmung bei ihren Mitgliedern ein.
Von wegen Ängste und Sorgen! Ein allfälliger Verlust der rechtlichen
Besserstellung treibt den gebundenen Kfz-Betrieben keinen
Angstschweiß auf die Stirn. Interessenvertretungen bleiben vorerst
arbeitslos.
Anstatt aufzuhorchen und sich zum Beispiel in Markenverbänden für
Gegenstrategien - Stichwort Handelsvertreterrichtlinie -zu wappnen,
demonstrieren die betroffenen Unternehmer Gelassenheit. Sie warten,
bis der Sturm vorüberzieht. Nicht kalkulierend, dass das wahre Ausmaß
der Zerstörung immer erst im Nachhinein zutage tritt.
In der aktuellen Strukturkrise geht die Autohändlergemeinde
instinktiv einmal in Deckung. Weder Händler noch Importeure möchten
den Eindruck erwecken, es gehe ihnen schlecht. Sie befinden sich in
einem Dilemma zwischen ihren Gefühlen für ihr Unternehmen einerseits
und ihrer Markentreue andererseits. Vom Hersteller beiden Seiten
diktiertergrenzenloser Wettbewerb verdrängt oft die Forderung nach
Schutzvorkehrungen gegen den drohenden Dammbruch im Kfz-Business. Auf
beiden Seiten!
Zwar ist es tröstlich, wie sich Politiker von Regierung und
Opposition auf Initiative pfiffiger Funktionäre für die Belange der
Fahrzeugwirtschaft einsetzen und davor warnen, diesem Berufszweig
nachhaltig zu schaden. Das ändert leider nichts daran, dass dem
Fahrzeughandel und-gewerbe Jahre voller Unsicherheitbevorstehen.
Uns bleibt die Hoffnung, dass die Händlerbewegung in Österreich ihre
Kraft noch längst nicht verloren hat. Wir von AUTO&Wirtschaft
bleiben auf Ihrer Seite. Schöne Sommerzeit wünscht Ihnen