Viel Zeit und Geld investieren Kfz-Unternehmer in ihre Kundenpflege.
Daher ist es verblüffend, wie dilettantisch sie vielfach mit
Reklamationen umgehen.
Eine institutionalisierte außergerichtliche Streitbeilegung kann
wesentlich dazu beitragen, "Missverständnisse" rechtzeitig zu
beseitigen. Die EU hat dazu nun einige rechtliche Vorschläge
unterbreitet.
* Künftig soll es bei jeder vertraglichen Streitigkeit
zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer möglich sein, sich
an eine Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung (AS) zu wenden.
Dazu sollen die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit bestehender Stellen
ausweiten oder neue Stellen einrichten.
* Auslöser der Streitigkeit
können nicht nur Beschwerden von Verbrauchern über Unternehmer sein,
sondern auch Beschwerden von Unternehmern über Verbraucher.
* Die
Regelung soll sowohl für Kauf - als auch für alle Varianten von
Werkverträgen gelten.
* Für den grenzüberschreitenden Online-Verkauf
wird es ein eigenes, von der Kommission verwaltetes elektronisches
Beschwerdeverfahren geben. Diese Europäische Plattform soll
kostenfrei und in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen.
* Das
nationale Verfahren soll für die Verbraucher leicht zugänglich und
nur mit minimalen Kosten verbunden sein.
* Dem nationalen
Gesetzgeber wurde ausdrücklich das Recht eingeräumt, Unternehmer zur
Teilnahmean derartigen Verfahren zu verpflichten. Er kann sogar
soweit gehen, dem Ergebnis dieser Streitbeilegung bindende Wirkung
zuzuerkennen.
* Die Unternehmer werden jedenfalls verpflichtet sein,
die Konsumenten sachdienlich und vollständig über die Möglichkeit
dieser außergerichtlichen Streitbeilegung - und deren Rechtsfolgen -
zu informieren.
* Außerdem werden die Unternehmer die Verbraucher
darüber informieren müssen, ob sie die Zuständigkeit einer AS-Stelle
anerkannt haben oder nicht. Das sollte bereits auf der Homepage des
Unternehmens ersichtlich sein. Diese Verpflichtung soll fürdie
Unternehmer einen Anreiz darstellen, häufiger von AS-Stellen Gebrauch
zu machen.
* Weiters werden für diese AS-Stellen bestimmte
Qualitätsgrundsätze wie Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität
und Fairness vorgegeben. Diese sollen auch behördlich überprüft
werden, um so das Vertrauenin diese Institutionen sicher zu
stellen.
* Nicht unter den vorliegenden Vorschlag fallen daher von
Unternehmern selbst betriebene Beschwerdestellen, in denen
ausschließlich vom Unternehmer beschäftigte Personen mit der
Streitbeilegung betraut sind.
Von den derzeit vorliegenden EU-Entwürfen bis zur bindenden Umsetzung
in nationales Recht wird noch einige Zeit vergehen. Die
Garanta-Versicherung hat in Österreich jedoch bereits einige Punkte
der EU-Zielvorgaben in die Tat umgesetzt. Sie bietet den Unternehmen
eine preisgünstige Rechtschutzversicherung, in welcher der Versuch
einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwingend vorgeschrieben ist.
Mit einem von Garanta bezahlten Sachverständigenverfahren zur Klärung
der Streitursachen können sich Händler und Kunden möglicherweise
schon jetzt viel Zeit und Nerven sparen. (KNÖ)