Betrifft: Leitartikel Mai 2010 "Autohandel will Ernst genommen
werden"<br /><br />Bühne frei für Ernst und Co, dahinter im Schatten den erfahrenen
Gustav Oberwallner.
Einer arbeitet im Hintergrund, der andere erntet.
Das wird es nicht spielen. Das 20-cm-Kammer-Gesetz ist auch für Ernst
gültig und beinhaltet jene Bestimmungen, aus denen Ernst und Co. sehr
viel machen können.
Auch seine Vorgänger Oberwallner, Havelka und Schirak haben auf dem
Parkett getanzt, ohne auszurutschen. Ihre Leistungen konnten sich
sehen lassen. Die Idee der Bezirksgespräche finde ich hervorragend.
Diese habe ich von 1995 bis 2005 intensiv betrieben und wünsche Ernst
u. Co dazu viel Erfolg.
Ich weiß, wovon ich spreche, es gleicht einem Kunststück. Bei dieser
Gelegenheit möchte ich Gustav Oberwallner für ein 5 Jahre langes
"Sich auf die Schiene hauen" herzlich danken.
OÖ. Innungsmeister a.D. Karl Schneider
Betrifft: Editorial und Beitrag "Sind Klagen der falsche Weg", A&W
Mai 2010
Sehr geehrter Herr Lustig, heute muss ich Sie einmal korrigieren: Das
Wirtschaftskammergesetz hat nicht 20 Zentimeter, sondern 2 Zentimeter
(habe ich abgemessen). Strukturen sind immer auf ihre Nachhaltigkeit
zu prüfen, aber weder Oberwallner noch Ernst oder sonst wer immer war
oder ist in seiner Arbeit durch "Kammerstrukturen" behindert worden,
lediglich beim Thema des Interessenausgleiches (Importeure): Hier
geht es beim Garantiethema sehr schleppend bis gar nicht vorwärts.
(Fraglich ist, ob es ohne Interessenausgleich besser gehen würde
-glaube ich nicht.)
Zum Beitrag "Sind Klagen der falsche Weg" teile ich die Meinung von
"Mister Anonym" und habe das meinen Freunden in der Bundesinnung
schon mehrmals mitgeteilt. Die Wertermittlung mit Wrackbörsen in der
Art, wie sie zur Zeit von den Versicherungen gehandhabt werden, ist
jedenfalls abzulehnen. Eine Internetplattform zur Wertermittlung,
richtig angewendet -und zwar eine Wertermittlung in der lokalen
Umgebung des Geschädigten -kann sehr hilfreich sein. Ein
Sachverständiger müsste sogar verpflichtet sein, ein solches
Instrument der Wertermittlung in sein Gutachten miteinfließen zu
lassen. Aber wie Sie treffend schreiben, es geht um das WIE!
Ing. Sepp Puntinger, Bundesinnungsmeister a. D.
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