Unentwegt thematisiert Wiens Landesgremial-Obmann Burkhard W.  Ernst
Mängel und strittige Rechtsfragen zum Reizthema Wrackbörse.
                    
                                            
                             Jetzt
lässt eine Entscheidung des OGH (Gz: 2 Ob 249/08v) aufhorchen, in der
Warnungen von Ernst über Mängel und Risiken bei der Berechnung des
Kfz-Restwertes bestätigt werden. Ernst fordert in Wahrung der Rechte
der Autofahrer eine Abschaffung der Wrackbörse -zumal auch die
Realität die Verunsicherung in der Versicherungswirtschaft zeige. Das
Urteil kann im Online-Abodienst www.info4you.co.at abgerufen werden.