Knapp vor der finalen Brüsseler Entscheidung verkürzte Gremialobmann
Komm. -Rat Mag.
Dr. Gustav Oberwallner in sechs Punkten seine bis dato
in der Politik unberücksichtigt gebliebenen üppig formulierten
Bedenken und Forderungen zur Zukunft der Kfz-GVO:
Händler sollen auch in Zukunft ohne Zustimmung des
Herstellers/Importeurs mehrere Marken vertreiben können
Übernahme des Artikels 3 (z. B. Eigentumstransfer) der derzeitigen
Kfz-GVO in die neue GVO
Unternehmen sollen an einen beliebigen Unternehmer ohne Einschränkung
auf einen Vertragspartner derselben Marke verkaufen können
Verbindliche rechtlichen Rahmen für den Kfz-Vertrieb auf europäischer
Ebene und keine Regelungen in Leitlinien, die auf nationaler Ebene
rechtlich nicht durchgesetzt werden können
Die Beibehaltung des existenten Rechtsrahmens für den Kfz-Sektor ist
im Hinblick auf die aktuelle ungewisse wirtschaftliche Entwicklung
ein Gebot der Stunde. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit, um sich
auf das ohnehin schwierige Autogeschäft konzentrieren zu können.
Auch die Interessen der Konsumenten werden durch eine
Nicht-Verlängerung der Kfz-GVO, u. a. durch die Gefährdung des
Mehrmarkenvertriebs/Service, gefährdet.
Oberwallner: "Das EU-Parlament als demokratisch legitimierte
Institution soll in den Entscheidungsprozess eingebunden werden." Vor
einer Entscheidung der Kommission soll in einemöffentlichen Hearing
im EU-Parlament die Zukunft des rechtlichen Rahmens für den
Kfz-Vertrieb erörtert werden. Wer sich mehr erwartet, ist selber
schuld!