Dr. Gustav Oberwallner in sechs Punkten seine bis dato in der Politik unberücksichtigt gebliebenen üppig formulierten Bedenken und Forderungen zur Zukunft der Kfz-GVO:

Händler sollen auch in Zukunft ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs mehrere Marken vertreiben können

Übernahme des Artikels 3 (z. B. Eigentumstransfer) der derzeitigen Kfz-GVO in die neue GVO

Unternehmen sollen an einen beliebigen Unternehmer ohne Einschränkung auf einen Vertragspartner derselben Marke verkaufen können

Verbindliche rechtlichen Rahmen für den Kfz-Vertrieb auf europäischer Ebene und keine Regelungen in Leitlinien, die auf nationaler Ebene rechtlich nicht durchgesetzt werden können

Die Beibehaltung des existenten Rechtsrahmens für den Kfz-Sektor ist im Hinblick auf die aktuelle ungewisse wirtschaftliche Entwicklung ein Gebot der Stunde. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit, um sich auf das ohnehin schwierige Autogeschäft konzentrieren zu können.

Auch die Interessen der Konsumenten werden durch eine Nicht-Verlängerung der Kfz-GVO, u. a. durch die Gefährdung des Mehrmarkenvertriebs/Service, gefährdet.

Oberwallner: "Das EU-Parlament als demokratisch legitimierte Institution soll in den Entscheidungsprozess eingebunden werden." Vor einer Entscheidung der Kommission soll in einemöffentlichen Hearing im EU-Parlament die Zukunft des rechtlichen Rahmens für den Kfz-Vertrieb erörtert werden. Wer sich mehr erwartet, ist selber schuld!