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01.12.2016.
Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe
Im November wurden die Verhandlungen für die Arbeiter im
Metallgewerbe abgeschlossen; diese Bestimmungen gelten auch für die
Bundesinnung für Fahrzeugtechnik (aber nicht für Vulkaniseure,
Karosseriebautechniker, Autoglaser, -kosmetiker und Dellendrücker).
Demnach wurden die Mindestgrundlöhne, Lehrlingsentschädigungen sowie
die Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 1,43 Prozent erhöht, bei
den Ist-Löhnen sind es 1,33 Prozent, aber mindestens 30 Euro.