Österreichs Automobilimporteure lassen an dem Entwurf der frisch angelobten Bundesregierung kein gutes Haar: Von der versprochenen Entbürokratisierung und Vereinfachung der Verwaltung sei bei dem Entwurf nichts zu bemerken, so Günther Kerle, Sprecher der Importeure in der Industriellenvereinigung.
Im Gegenteil: Künftig werde es drei verschiedene Berechnungsformeln geben - eine für Verbrenner/Vollhybride, eine für Plug-in-Hybride, und eine dritte für E-Fahrzeuge. Heftig kritisierte Kerle auch, dass weiterhin ein Aufschlag von 10 Prozent für unterjährige Zahlung verlangt werde - man dürfe hier sicher von „Wucherzinsen“ sprechen.
Wie berechnet sich die neue Steuer?
Künftig werden Halter von E-Fahrzeugen nach Gewicht und nach Leistung ihres Stromers zur Kasse gebeten. Die ersten 45 Kilowatt Leistung – es zählt die im Zulassungsschein angegebene Dauerleistung – des E-Motors sind frei, für die nächsten 35 kW werden je kW 25 Cent fällig, für die nächsten 25 kW dann je 35 Cent, und für alle darüber hinausgehenden kW je 45 Cent. Dazu kommt noch eine zweite Komponente nach dem Eigengewicht: Wieder gibt's einen "Freibetrag", nämlich 900 Kilogramm. Die nächsten 500 kg kosten 1,5 Cent pro kg, die nächsten 700 kg dann 3 Cent pro kg, alles darüberhinaus 4,5 Cent pro kg. Die beiden Summen ergeben addiert die fällige Steuer bei einmal jährlicher Zahlung.
Die Berechnungsformeln für Verbrenner, Plug-ins und EV genau aufgeschlüsselt haben die Kollegen von der FLOTTE in diesem detailierten Beitrag...
Hoffentlich kein kaufentscheidendes Kriterium
Der Handel hofft auf ein blaues Auge, die Befreiung von der Versicherungssteuer sei im Vergleich zu den Ankaufsförderungen eher kein kaufentscheidendes Kriterium gewesen. Mag. Dieter Unterberger, geschäftsführender Gesellschafter der Unterberger-Gruppe und Spartenobmann Handel in der WK Tirol, meint: "Dass Förderungen a la longue hinterfragt werden, ist keine Überraschung. Aus Sicht des Handels kommt es aber eindeutig zu früh, Förderungen für E-Mobilität einzuschränken. Allerdings glaube ich nicht, dass die motorbezogene Versicherungssteuer den Kunden vom Kauf abhält, das gilt auch für den Gebrauchtwagen."
Auch ÖAMTC-Experte Martin Grasslober bezeichnet den Entwurf als "unerfreulich, aber erwartbar". Der Club fordert, die Steuer müsse beim Kauf bereits sichtbar gemacht werden. Fehleintragungen seitens der Hersteller – statt der Dauerleistung wurde bei manchen Modellen die Spitzenleistung in der Zulassung eingetragen – müssten nun korrigiert werden.
Auch Zweiräder – unterschiedlich stark – betroffen
„Es war zu erwarten, dass uns früher oder später eine Steuer treffen wird“, so Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad. Mehr als 95 Prozent der europäischen elektrischen Zweiräder entfielen derzeit auf L1e (Mopeds, nicht betroffen von der neuen Steuer) und L3e ("125er-Äquivalent"), welche die Steuer sehr wohl treffen werde. Zwar sei die in diesem Segment zu erwartende Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer von 24 bis 36 Euro jährlich „für Kunden verkraftbar“ und wohl kein Anlass für Kaufrückgänge.
Allerdings, kritisiert Munk, nehme Österreich jetzt eine unrühmliche Vorreiterrolle bei einer Steuer ein, deren Aufkommen gering sei. „In keinster Weise“ verstehe sie die extrem hohe Besteuerung der Segmente A und A2 (Motorräder), diese werde „nicht zur positiven Entwicklung beitragen. Wir sind erstaunt, dass man hier keinerlei Bezug auf Nachhaltigkeit und Emissionswerte genommen hat.“
Die Motorrad-Branche hoffe nun darauf, dass die Förderung weiterlaufen wird. Diese sei für die Entwicklung „extrem wichtig und kann auch einen Teil der neuen Besteuerung auffangen.“
