Prozess – betriebswirtschaftlich
Per Definition ist ein betriebswirtschaftlicher Prozess eine strukturierte Abfolge von Aktivitäten, die Input-Faktoren (Material, Information etc.) in wertschöpfenden Output für Kunden umwandelt. Unterschieden werden hier
• Kernprozesse: Wertschöpfende Prozesse wie beispielsweise Beschaffung, Produktion oder Vertrieb.
• Unterstützungsprozesse: Administrative Prozesse wie zum Beispiel Personalwesen, IT oder Buchhaltung.
• Managementprozesse: Prozesse zur Steuerung des Unternehmens wie beispielsweise die strategische Planung.
Prozess – juristisch
Im juristischen Sinne versteht man unter einem Prozess ein streitiges Verfahren vor einem Gericht, das durch eine Klage bzw. im Strafprozess durch eine Anklage eingeleitet wird. Ein Prozess dient der verbindlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten oder der Feststellung von Schuld durch ein Urteil oder einen Beschluss. Unterschieden wird zwischen
• Zivilprozess: Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen.
• Strafprozess: Ist die staatliche Verfolgung einer Straftat. Wird durch eine Anklage (meist durch die Staatsanwaltschaft) eingeleitet.
• Verwaltungsprozess: Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden.
• Arbeits- und Sozialprozess: Verfahren bei arbeitsrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Belangen.