Laut OGH hat die beklagte Partei dem Kläger ihren über 10 Jahre alten gebrauchten Pkw (von Privat- zu Privatperson) verkauft. Der Kläger habe das Auto besichtigt, auf sichtbare Schäden geachtet und eine kurze Probefahrt unternommen. Die Prüfplakette des Fahrzeugs nach § 57a KFG („Pickerl“) wäre noch 7 Monate lang gültig gewesen. Über den Zustand des Fahrzeugs sei auch nicht gesprochen worden. Laut schriftlichem Kaufvertrag wurde es „in gebrauchtem Zustand, wie besichtigt und Probe gefahren, ohne jede Gewährleistung“ veräußert. Tatsächlich sei der Motor aber schon bei der Übergabe „für einen Laien nicht erkennbar verstopft“ gewesen; nach 200 Fahrkilometern habe der Käufer einen Motorschaden erlitten.

Der klagte und begehrte lt. OGH die Aufhebung des Kaufvertrags und Rückerstattung des Kaufpreises. Er berief sich dabei insbesondere auf die Gewährleistung für die schlüssig zugesicherte Fahrbereitschaft. Der OGH wies die Klage ab: Wegen des Gewährleistungsausschlusses im Kaufvertrag hafte der Verkäufer „nur für ausdrücklich bedungene“ Eigenschaften, nicht aber für „nur gewöhnlich vorausgesetzte“.

Nur beim GW-Kauf von einem gewerblichen Kraftfahrzeughändler sei die Verkehrs- und Betriebssicherheit auch ohne konkrete Absprachen als (schlüssig) ausdrücklich bedungen anzusehen. Anderes gelte im vorliegenden Fall beim Verkauf unter Verbrauchern: Da hier beide technische Laien seien, habe es auch keinen Wissensvorsprung des Verkäufers gegenüber dem klagenden Käufer punkto verborgener Mängel gegeben. Nur aus dem gültigen „Pickerl“, dem Kilometerstand oder der Höhe des Kaufpreises dürfe der Käufer keine Zusage zur (künftigen) Fahrbereitschaft, etwa bis zum Ende der Gültigkeit des „Pickerls“, ableiten.

Mit diesem Urteil serviert der OGH dem Fahrzeughandel ein entscheidendes Argument auf dem Silbertablett: Käuferinnen und Käufer laufen Gefahr, bei einem Privatkauf im Ernstfall einen finanziellen „Totalschaden“ zu erleiden.

Das verstärkt das Hauptmotiv für den GW-Kauf im Fachhandel und bietet die Chance, Konsumentinnen und Konsumenten über die volle Leistungspalette entsprechend zu informieren – und diese dann aber auch tatsächlich zu erbringen (schon ein einziges schwarzes Schaf kann der Branche schaden!). Prinzip: Der Kauf im seriösen Fahrzeughandel bietet umfassende Sicherheit!

Und die will die Kundschaft.