Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung wurden heute am 2. Dezember im Finanzausschuss des Parlaments beschlossen. Dabei war ursprünglich geplant, die NoVA-Vergütung beim Export von Fahrzeugen gänzlich abzuschaffen. Der massive Intervention einer Allianz aus Arbeitskreis der Automobilimporteure (in der Industriellenvereinigung), Bundesgremium Fahrzeughandel und dem Leasingverband ist es gelungen, die Neuregelung zu entschärfen und eine generelle Streichung der Vergütung abzuwenden.
In Anbetracht der Vorgeschichte und der Budgetsituation ist diese Neuregelung als großer Erfolg zu werten, welcher der raschen Reaktion und dem intensiven Engagement der handelnden Personen zu verdanken ist. Wie in Österreich nicht anders zu erwarten, ist die Neuregelung natürlich ein kompliziertes Kompromiss zur Schadenbegrenzung geworden.
Fahrzeuge bis 4 Jahre
„Analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung soll künftig bei vorübergehender Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen“, beschreibt der ÖVP-Klub die aus deren Sicht nun „klare und praxistaugliche“ Regelung. Damit reagiert man auf die bislang nicht Unions-konforme Lösung. In der Praxis kann also bei Fahrzeugen, die nicht älter als vier Jahre sind, die NoVA beim Export zurück geholt werden. Damit sind zumindest Jung- und Vorführwagen sowie ein großer Teil der Leasing-Rückläufer im internationalen GW-Wettbewerb nicht eingeschränkt.
„Zur Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist“, so die Stellungnahme des ÖVP-Klubs. Wie dieses Gutachten aussehen muss und welche Änderungen weiters im neuen Gesetz zu finden sind, werden wir nachreichen.
