Eine breite Allianz aus Automobilimporteuren, Fahrzeughandel, Fahrzeugtechnik und Leasingwirtschaft lehnt die Neuregelung entschieden ab. 

Stein des Anstoßes ist der Entwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz, der unter anderem die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen vorsieht. Stattdessen soll eine proportionale NoVA-Bemessung für ausländische Unternehmen bei vorübergehender Fahrzeugnutzung in Österreich eingeführt.

In der Kfz-Branche sorgen diese Vorschläge für Unverständnis: "Die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung widerspricht der Logik unseres Steuersystems und koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab", hält Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandel in der WKÖ, fest. Damit würde unzähligen Betrieben, im Exportgeschäft und bei Leasingrückläufern, die Geschäftsgrundlage entzogen, so Edelsbrunner.

Kritik kommt auch von der Leasingwirtschaft, die von der Neuregelung besonders stark betroffen wäre. „Wenn wir die NoVA beim Export nicht mehr zurückbekommen, müssen die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkuliert werden“, erklärt Alexander Nekolar, Präsident des Verbandes Österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL).

„Wer den Export von Gebrauchtwagen steuerlich abwürgt, sorgt dafür, dass ältere Fahrzeuge länger fahren und die Modernisierung der Flotten ins Stocken gerät“, führt Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, auch umweltpolitische Aspekte ins Treffen.

Weitere detaillierte Informationen zum Thema plus Zeitplan und Reaktionen sind in der AUTO-Information Nr. 2798 vom 28. November 2025 nachzulesen.