Ein gebürtiger Kärntner, der an einem Abend Ende Februar über die Nordbrücke in Wien fuhr, staunte nicht schlecht, als er einen silbernen Toyota mit einem blauen Kennzeichen aus dem Wiener Umland sah. „Da stimmt doch etwas nicht“, dachte er, machte ein Beweisfoto und wandte sich an die Landesinnung.
Dort war man peinlich pikiert: „Das hätte nicht passieren dürfen, denn eigentlich wäre diese Art der Verwendung erst ab dem 1. April gestattet gewesen – und auch dann nur in den Nachtstunden zwischen 2 und 5 Uhr, wenn wenig Verkehr ist.“ Doch ertappt ist ertappt – und so dürfen wir die Regelung, die spätestens am 1. Juli österreichweit in Kraft treten soll, verkünden.
Für Probefahrten von Kunden gelten auch dann die gleichen strengen Regeln wie bisher, also mit Eintragung in das Fahrtenbuch des Unternehmens und mit rigoroser Kontrolle seitens der Behörden. Im schlimmsten Fall droht, wie bisher, der Entzug der Kennzeichen.
Neu ist jedoch (falls sich die vorläufige Regelung mit 3 sorgsam ausgewählten Kfz-Betrieben aus Wien und Niederösterreich nach der Probezeit bewährt), dass die Autohändler und Werkstätten die „blauen Tafeln“ auch für private Fahrten verwenden dürfen. So will man sicherstellen, dass sich mehr junge Leute für diesen Beruf entscheiden.
Doch wie weiß die Exekutive, dass es sich um eine Privatfahrt handelt? Aufmerksame Betrachter des Fotos wissen es bereits: Das Kennzeichen muss um 180 Grad gedreht werden, also quasi auf dem Kopf stehen.
Vor Straffreiheit beim Schnellfahren schützt dieser Trick allerdings nicht: Die Radarkästen sind so programmiert, dass sie von allen Kennzeichen automatisch richtig ablesbare Fotos machen.