Kürzlich bin ich in den sozialen Netzwerken auf ein Posting gestoßen, in dem sich ein E-Auto-Fahrer über mangelnden Internetzugang in einer Parkgarage, wo er sein Vehikel über Nacht abgestellt und geladen hat, beschwert. Die erste Kritik betraf den Umstand, dass eine Bezahlung mittels QR-Code und Kreditkarte mangels Internetzugang nicht möglich war, die zweite die Blockiergebühr, die nun einmal fällig wird, wenn man mehr als vier Stunden den Parkplatz an einer Ladesäule besetzt.
Ehrlich gesagt habe ich für die Ausführungen des E-Mobilisten, der sich in schier endloser Kritik über die beiden genannten Punkte ergoss, wenig Verständnis. Das Phänomen, sich in genüsslicher Art über alle Unwägbarkeiten und kleine(re)n Probleme des Lebens aufzuregen, ist in unserer Gesellschaft leider Alltag geworden. Dass es in einer (Tief-)Garage vielleicht nur einen unzureichenden Internetzugang gibt, sollte nicht überraschen. Dessen Vorhandensein auch noch dem Ladesäulenbetreiber aufzubürden, wie ebenfalls – weiter unten in den Kommentaren des Posts – gefordert wurde, zeugt von wenig Verständnis. Hier ist klar der Garagenbetreiber in der Pflicht. Denn schließlich kostet ein Ladepunkt mit 11 oder 22 kW inklusiver aller Nebengeräusche schnell einmal einen niedrigen bis mittleren vierstelligen Betrag. Viele glauben heutzutage offenbar immer noch, dass die Bereitstellung von Ladesäulen einem karitativen Zweck gleichkommt, in Wahrheit ist es aber ein Geschäftsmodell, das erst einmal Gewinn abwerfen muss. Ist der Internetzugang also unzureichend und damit eine Kreditkartenzahlung nicht möglich, schafft eine Ladekarte hier die entsprechende Abhilfe. Zur Sicherheit sollte man derer sowieso immer ein bis zwei eingesteckt haben.
In Zeiten, wo alles „convenient“ sein muss, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, via App oder Kreditkarte die Rechnung für den Ladestrom zu begleichen. Das ist aber auch nicht immer risikolos, wie jüngste Berichte über das so genannte „Quishing“ zeigen. Hier werden die QR-Codes an Ladesäulen von Kriminellen mit gefälschten QR-Codes überklebt, um an die Kreditkartendaten des E-Auto-Fahrers zu gelangen. Sicherheit bietet hier einmal mehr die Ladekarte oder dynamische QR-Codes, die auf dem Display aufscheinen. In Zeiten, wo allerdings viele Ladesäulen, vor allem AC-Lader im städtischen Raum, noch immer nicht über ein Display verfügen, fällt auch diese Möglichkeit weg.
Das soll jetzt wirklich keine Huldigung der guten, alten Ladekarte sein, bietet sie doch entscheidende Vorteile, auch was die Sicherheit des Bezahlvorgangs anbelangt. Wenn man sich schon „aufpudeln“ will, dann gerne über die oftmals stark schwankenden Tarife der Anbieter. Hier darf ruhig die Frage aufgeworfen werden, warum diese so oft ihre Tarife anpassen und in manchen Fällen von einem Tag auf den anderen uninteressant werden. Als E-Auto-Fahrer ist man also gezwungen, permanent die Ladetarife im Blick zu haben, und das ist dann nicht wirklich „convenient“.
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