A&W: Sie sind nun seit mehr als 15 Jahren als Anwalt auf die Vertretung von Kfz-Händlern spezialisiert. Was hat sich in dieser Zeit geändert? 

Dr. Martin Brenner: Sehr viel, aber die unterschiedlichen Standpunkte zwischen Händlern und Importeuren sind geblieben. Und was auch noch geblieben ist, ist die Tatsache, dass viele Importeursvertreter sagen, dass sie von den – angeblich fixen – Zusagen ihrer Vorgänger nichts wissen. Nach dem Motto „Wenn Sie nichts Schriftliches vorlegen können …“

Was raten Sie den Händlern?

Brenner: Nach jedem Gespräch, in dem etwas Wichtiges besprochen oder vereinbart wurde, ein E-Mail an den Importeur zu schicken, in dem der Inhalt des Gesprächs wiedergegeben wird. Wenn der Importeur nicht umgehend widerspricht, hilft das im Fall der Fälle natürlich ungemein weiter.

Wie haben die Importeure auf das Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) reagiert? Das gibt es ja nur in Österreich.

Brenner: Mittlerweile haben beide Seiten verstanden, dass man sich dadurch aufwändige und teure Prozesse vor Gericht erspart. Niemand will vor Gericht sitzen, weil es zeitaufwändig und kostenintensiv ist und auch oft zu verhärteten Fronten geführt hat. Da rede ich gegen mein eigenes Geschäft, aber die zwingend vorgesehenen Schlichtungsverfahren haben sich sehr gut etabliert, auch wenn es ein bisschen gedauert hat.

Was ist der Vorteil eines Schlichtungsverfahrens?

Brenner: Bei Gericht hat alles immer sehr lange gedauert: Man musste allein auf den tatsächlichen Prozessbeginn ein halbes Jahr warten und zwei Jahre für den erstinstanzlichen Abschluss des Verfahrens einplanen. Jetzt vergehen maximal ein bis zwei Monate zwischen den einzelnen Terminen.

Wie lange dauert es im Schlichtungsverfahren, bis ein Händler zu seinem Geld kommt?

Brenner: In der Regel braucht es zwei bis drei Termine, um sich zu einigen. In maximal vier Monaten ist ein Schlichtungsverfahren üblicherweise durch und die Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben – und in 14 Tagen fließt das Geld.

Das heißt, es ist anders als bei einer Ehescheidung?

Brenner: Ja, weil bei einer Scheidung mehr Emotionen drin sind. Am Ende ist es immer eine wirtschaftliche Entscheidung: Wenn unter dem Strich eine Summe steht, mit der beide Seiten leben können, passt es.

Das hat sich in den vergangenen Jahren aber geändert, oder?

Brenner: Es war natürlich bei der älteren Generation oft schwieriger, wenn jemand 40 Jahre lang Händler einer Marke war. Aber bei den Jüngeren ist das nicht mehr so: Die machen mit einer anderen Marke weiter oder gehen in die Vermietung. Das Verständnis vom Leben und Leben lassen ist in den vergangenen Jahren auf beiden Seiten gewachsen. Obwohl mittlerweile viele Händler eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird nicht mehr so häufig geklagt. Zeit und Nerven stehen nicht dafür.

Was sind die Gründe, warum es manchmal zu unterschiedlichen Meinungen über die Höhe des Anspruchs kommt?

Brenner: Es poppen immer wieder neue Punkte auf, wo man sich uneinig ist: Etwa, ob Vorführwagen zur Berechnung gehören oder wie es mit der Rücknahme von Spezialwerkzeug oder Ersatzteilen aussieht.

Wird es noch zu vielen weiteren Kündigungen durch die Importeure kommen?

Brenner: Die Importeure haben die Standards bereits in den vergangenen Jahren in die Höhe geschraubt, weil man Händler mit drei Autos im Schauraum bewusst weghaben wollte. Mittlerweile akzeptieren die Hersteller auch weiße Flecken auf der Karte und haben lieber weniger Händler, dafür solche mit mehr Standorten. Diesbezüglich ist der Markt bereinigt.