Nein, die Rede ist nicht vom edlen Gold. Es geht um die übermäßige Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht. Um eine Übererfüllung von Vorschriften, was mit höherem Aufwand und mit höheren Kosten verbunden ist. Aus der keine Vorteile, sondern letztlich nur Wettbewerbsnachteile resultieren. Das gibt es nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch im Kfz-Alltag.

Aus meiner Sicht leidet Österreich darunter, oft den EU-Musterknaben spielen zu wollen. Ein Musterbeispiel für eine solche Innovations- und Wettbewerbsbremse ist die in Österreich „aus Klimaschutzgründen“ seit 2011 verbotene geologische CO2-Speicherung. Bei der es insbesondere darum geht, alte Öl- und Gasfelder für die Lagerung industriell anfallender CO2-Emissionen zu nutzen, um diese im Zuge einer Kreislaufwirtschaft wieder weiter verwerten zu können. Die EU hat solch ein Verbot nie erlassen. Sie hat 2009 lediglich eine Richtlinie zur sicheren CO2-Speicherung verabschiedet. Zwei Jahre später haben die übereifrigen Österreicher diese Speicher-Richtlinie nach alter Beamtentradition gleich in ein heimisches CO2-Speicherverbot verwandelt und damit der damals noch jungen CO2-Wiederverwertungsbranche den Garaus gemacht.

2011 war es auch für uns bereits erkennbar, dass die Klimaziele 2050 ohne eine entsprechende CO2-Wiederverwertung – „Carbon Captive Utilization“ (CCU) Technologie – nie erreichbar sein werden. Nur sie wird es ermöglichen, CCU-basierte Rohstoffe etwa als E-Fuels zum Ersatz fossiler Brennstoffe zu produzieren, die wir überall dort benötigen, wo batteriegespeicherte Elektroantriebe nicht in Frage kommen – etwa in der Luft- und Schifffahrt. Wobei diese CO2-Abscheidung nicht nur aus Industrieabgasen, sondern zur Erreichung von Klimazielen auch aus der Luft möglich ist. 

Die Abscheidung und Speicherung des flüssigen Kohlen-dioxids (Carbon Capture and Storage – CCS) sind zentraler Bestandteil aller modernen Klimaschutztechnologien. Die CO2-Weiterverwertung ist aber nur dann möglich und sinnvoll, wenn es dafür auch entsprechende großvolumige Speicher und die dafür benötigten Pipelines gibt. CO2-Anlagen, die bei uns 2011 verboten wurden. 

2019 wäre das von unserem Parlament beschlossene Anti-Goldplating-Gesetz eine Gelegenheit gewesen, das kontraproduktive CO2-Speicherverbot aufzuheben. Mit ihm wurden zwar einige überflüssige Verwaltungsvorschriften aufgehoben, aber zu mehr konnten sich unsere Politiker nicht durchringen. Zwischenzeitig wurde anderorts die CCS-Technologie zur effizienten wirtschaftlichen Nutzung fleißig weiterentwickelt. 2022 hat das US-Energieministerium 8 Milliarden Dollar direkte Förderungen und weitgehende Steuererleichterungen für CCS-Projekte bereitgestellt, um die Lagerung von flüssigem CO2 wirtschaftlich zu machen. China subventioniert CCS zur klimaneutralen Produktion von Stahl. Die EU hat die 2023 zur Kompensation des Russengas-Embargos beschlossenen 3,6 Milliarden Euro für „Clean-Tech“-Projekte nun auch als CCS-Förderung deklariert.

Und bei uns? Da werden alte Versprechen neu versprochen: In einigen Zeilen der im Jänner 2026 vorgestellten „Industriestrategie Österreich 2035“ wurde angekündigt, das gesetzliche CO2-Speicherverbot aufzuheben. Damit soll irgendwann auch die österreichische Industrie ihre unvermeidlichen CO2-Emissionen mittels CCS-Technologie verflüssigen und speichern dürfen. Gleichzeitig wurden 2,6 Milliarden Euro zur Stärkung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung nachhaltiger und zirkulärer Produktion beschlossen. Möglicherweise werden diese Mittel auch zur Förderung jener Technologie nutzbar werden, die uns 2011 faktisch verboten wurde. 

Derartiges Goldplating gibt es auch bei Kfz-Importeuren. Aus meiner Sicht immer dann, wenn sie ihren Händlern Standards und sonstige Ausgaben vorschreiben, die durch geänderte Verkaufs-strategien vielleicht bald wieder obsolet sind. Deren Kosten jedenfalls zu dem erzielbaren Nutzen in keinem Verhältnis stehen.