ESG, Nachhaltigkeit, Lieferketten: Das alles wird uns in den nächsten Jahren massiv beschäftigen“, berichtet Franz Leikermoser, Geschäftsführender Gesellschafter Leikermoser Holding, im Rahmen der Veranstaltung von LM Energy und MEX Pfeifer zum Thema „HVO100. Der neue Diesel“ in Puch bei Hallein. Beim Thema Nachhaltigkeit ist etwa der Tourismus ein wichtiger Partner. „Dazu gehören Seilbahnen, Busse, Hotels, Gemeinden, Entsorger, aber auch Lebensmittel-Logistiker“, weiß Leikermoser. Auch bei öffentlichen Bauaufträgen nimmt die Bedeutung der Nachhaltigkeit zu. „Wenn Sie sich für HVO100 interessieren, wollen wir Sie begleiten.“ Entscheidend ist dabei die Aufklärung, es geht um Themen wie Rechtssicherheit, Geltungssicherheit, Bilanzierung und die Kraftstoffverordnung. Dabei steht das Leikermoser-Team um Andreas Steiner zur Verfügung. 

Gesamte Lieferkette von Nachhaltigkeit betroffen

Damit die EU bis 2050 klimaneutral wird, müssen Unternehmen nachhaltig wirtschaften. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt für börsennotierte Unternehmen schon jetzt. Ab 2025 fallen auch große Kapitalgesellschaften und kapitalistische Personengesellschaften darunter“, berichtet Roland Hartl, LLM.oec. von Audit Services Austria. Das wird in Österreich etwa 2.000 Unternehmen betreffen. „Und indirekt betrifft es Unternehmen, die Teil einer vor- oder nachgelagerten Aktivitätskette sind.“ 

Dabei sind – unter Scope 3 – die nachhaltige Gestaltung der Transportleistung ein wichtiges Thema. „Es geht um alle Emissionen in der Wertschöpfungskette, sowohl von vor- wie auch nachgelagerten Lieferanten“, so Hartl: „Eine Ausrichtung an den Taxonomie--Kriterien kann in den kommenden Jahren zu Kostenvorteilen im Rahmen der CO2--Bepreisung führen.“ Entscheidend sind Nachweis und Überprüfbarkeit im Jahresabschluss und im Nachhaltigkeitsbericht. Eine Rechnung sei als Nachweis zu wenig. 

Preisstützung nur im Straßenverkehr

„Die Voraussetzung für die Nutzung von HVO100 ist die Hersteller-Freigabe für Kraftstoffe nach EN 15940“, berichtet Andreas Steiner von Leikermoser Energiehandel. Sonst kann es zum Verlust von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen kommen.

Die Stützung des Preises seitens des Lieferanten – über die THG-Quote – ist dabei nur im Geltungsbereich der Kraftstoffverordnung, also nur bei Straßenfahrzeugen, gegeben, so Steiner: „Offroad-Anwendungen, Schienenfahrzeuge, Schiffe, Pistengeräte, Generatoren etc. fallen nicht unter diese Regelung.“ Die spätere Verwendung muss der Lieferant festlegen, etwa auf der Rechnung.

Um etwa als Transportpartner die CO2-Reduktion zu dokumentieren, brauche es eine entsprechende Nachhaltigkeitsinformation. „Die erhält der Kunde von uns auf Basis des Nachhaltigkeitsnachweises“, so Steiner.