Im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen durch das KFV im Ortsgebiet seien „72 Prozent der freifahrenden Pkw in einer Tempo-30-Zone mehr als die erlaubten 30 km/h gefahren“ argumentieren die Experten. 0,1 Prozent von rund 1,5 Millionen gemessenen freifahrenden Pkw in der Tempo-30-Zone wären sogar mit mehr als 70 km/h unterwegs gewesen – in absoluten Zahlen seien das fast 1.500 Pkw. Freifahrende Fahrzeuge seien für die Beobachtung der Fahrdisziplin deshalb so interessant, weil diese nicht durch ein Vorderfahrzeug eingebremst würden, sondern die Wahl der Geschwindigkeit ganz bei ihnen läge.
Zugleich hätten sich lt. KFV 2022 rund 65 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Toten oder Verletzten im Ortsgebiet, 5 Prozent auf Autobahnen und 30 Prozent auf sonstigen Freilandstraßen ereignet. Eine „sehr effektive Maßnahme zur Reduktion der Unfallrisiken“ wäre aus Sicht des KFV eine Regelumkehr im Ortsgebiet. Das bedeute: 30 km/h als generelles Tempolimit im Ortsgebiet und nur, wenn es die Verkehrssicherheit zulasse, könne die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von den zuständigen Behörden auf 50 km/h erhöht werden.
Ein Schelm, wer denkt, dass damit vielen Autofahrerinnen und Autofahrern oder Pendlerinnen und Pendlern das Benutzen des eigenen Fahrzeugs zusätzlich vergällt werden soll: Abgesehen davon, dass etwa in Wien in einem Großteil des niederrangigen Straßennetzes bereits Tempo 30 verordnet wurde, hätte eine Ausweitung auf die verbliebenen Hauptrouten wesentlichen Einfluss auf die Flüssigkeit des Verkehrs. Damit entstünden zusätzliche Staus und noch höhere Belastungen durch Emissionen für Bewohnerinnen und Bewohner.
Gleichzeitig werden in Städten Autofahrerinnen und Autofahrer vor allem mit Tempomessungen und permanenter Parkraumüberwachung ins Visier genommen, während anderen Verkehrsteilnehmern offensichtlich Freibriefe ausgestellt wurden.
In dieser „Zweiklassengesellschaft“ stellt eine wachsende Zahl unaufmerksamer Fußgänger, die oft mit Kopfhörern ausgerüstet über Straßen taumeln, während sie auf den Handy-Screen starren, ohne ihre Umgebung wahrzunehmen, ein erhebliches Risiko dar. Dasselbe gilt für Radrowdies, die sämtliche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ignorieren und teilweise auch mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Eine weitere Gruppe sind Scooter-Fahrer, die mit oft als „Fahrrad“ getarnten getunten E-Modellen ohne Zulassung mit weit höherer Geschwindigkeit als die ihnen erlaubten 25 km/h in Städten durch 30er-Zonen brausen.
Bei etwa 50 Prozent Eigenunfällen der Zweiräder stellt sich die Frage, ob auch diese Verkehrsteilnehmer bei Messungen erfasst oder die Schuldfrage zwar erhoben wurde, doch unerwähnt blieb, dass die Anzahl verletzter Verkehrsteilnehmer aufgrund solchen Verhaltens spürbar gestiegen ist.
Es wäre also höchste Zeit, dass die zuständigen Behörden handeln und diesem Treiben mit umfassenden Maßnahmen zur Unfallvermeidung – etwa mit verpflichtenden Grundkursen der StVO, der Beschlagnahme getunter E-Scooter, flächendeckenden, wiederkehrenden Kontrollen und empfindlichen Geldstrafen – anstatt lächelnd wegzusehen – Einhalt gebieten.
Dasselbe gilt natürlich auch für unbelehrbare Auto- oder Motorradraser, die mit verstärktem Einsatz von Zivilstreifen – wie im Nachbarland Deutschland schon erfolgreich vorexerziert – aus dem Verkehr gezogen werden könnten.
Dass die generelle Reduktion des Stadt-Tempos von 50 auf 30 km/h nur für Pkw, Lkw und Motorräder und nach behördlichem Gutdünken verhängt, die Zahl der Unfälle ohne Einbeziehung sämtlicher Verkehrsteilnehmer spürbar senken wird, darf bezweifelt werden: Verstärkt sie nicht nur die Ungleichheit der bestehenden Zweiklassengesellschaft?
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