Durchschnittlich sind das pro Jahr fast 500 Personen, bei denen bei der Unfalldatenaufnahme „kein Führerscheinbesitz“ steht. 10 "scheinlose" Lenkerinnen und Lenker starben im Jahr 2022 bei Unfällen – 7 mit Pkw, zwei mit Motorrad, eine mit Moped. „Die Zahl derer, die bei Unfällen ohne Lenkberechtigung registriert werden, dürfte aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer muss weit höher liegen – so liegen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele 'scheinlose Personen' bei Verkehrskontrollen ertappt werden. Gar nicht zu reden von denen, die unentdeckt ohne Schein fahren“, erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.
Die meisten Personen, die ohne vorgeschriebene Lenkberechtigung bei der Unfalldatenaufnahme aufgeflogen sind, waren unter 40 Jahre. Und mit 88 % waren es fast ausschließlich Männer. Vom Fahrzeugtyp führen Quadfahrer die Negativ-Statistik mit 5,6 % Anteil an, gefolgt von Arbeitsmaschinen-, Moped- und Motorradlenkern.
Lenkt man ein Kfz ganz ohne Lenkberechtigung (egal ob Führerschein nie gemacht oder wegen eines Delikts entzogen), muss man mit einer Geldstrafe von 363 bis 2.180 Euro rechnen. Kann man die Strafe nicht bezahlen, ist alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Das gilt auch, wer etwa den B-Führerschein besitzt, allerdings mit einem Fahrzeug unterwegs ist, für das Klasse A benötigt wird. Mit der Anzahl der Vergehen steigt auch das Ausmaß der Strafe. „Wer zum zweiten Mal wegen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne Führerschein angezeigt wird, dem kann anstelle der Geldstrafe sofort eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen blühen. Ab dem dritten Mal können Geld- und Freiheitsstrafe sogar gleichzeitig verhängt werden", so ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.
Wer seinen Führerschein verloren oder vergessen hat und diesen (oder eine Verlustanzeige) bei einer Polizeikontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 20 Euro rechnen.
Ist man ohne Lenkberechtigung in einen Unfall verwickelt, hat das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen: Die Versicherung kann die Haftung ablehnen und Regressforderungen geltend machen – die Schäden des Unfallgegners müssen dann selbst bezahlt werden. Das betrifft übrigens auch privat ge- bzw. verliehene Fahrzeuge: Wer sein Fahrzeug anderen Personen überlässt, muss sich vergewissern, dass diese eine entsprechende Lenkberechtigung haben. Passiert ein Unfall, gilt sonst: ohne Führerschein kein Versicherungsschutz.