Sie wurde in den 1980er-Jahren ersonnen, um Künstler daran teilhaben zu lassen, dass Menschen sich Privatkopien ihrer Werke anfertigen - sprich: aus Radiosendungen heraus Musikstücke aufzunehmen. Die Rede ist von der so genannten "Speichermedienvergütung". Diese Abgabe wird heute beim Privatkauf auf Speichermedien und Vervielfältigungsgeräte eingehoben und spült jährlich ca. 30 Mio Euro in die Staatskasse.

Nun warnt das Bundesgremium des Fahrzeughandels, dass eine Ausweitung auch auf die Kfz-Branche geplant ist. GF Bianca Dvorak: "Eine von uns in Auftrag gegebene Studie des Economica-Instituts belegt, dass die Abgabe in den heute betroffenen Unternehmen hohe Aufwände verursacht." So koste die Abwicklung beim Verkauf eines Handys, bei dem 2,50 an die Verwertungsgesellschaften gehen, im Unternehmen ganze 11 Euro. Die kompliziere Abwicklung stelle auch einen gewichtigen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Online-Handel dar.

Im Falle einer Erweiterung auf die Automobilbranche wären nicht nur die Importeure betroffen, so Dvorak. Da nur beim Verkauf an Private die Abgabe abgeführt wird, müssten auch Händler beim Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbekunden in den sauren administrativen Apfel beißen. Eine Gesetzesänderung braucht es für die Ausweitung der Abgabe nicht. "Sie wäre bereits jetzt gesetzlich gedeckt", so Dvorak.

Die Wirtschaftskammer fordert, die Abgabe abzuschaffen und stattdessen eine Vergütung an die Künstler aus Budgetmitteln einzuführen. Die Economica-Studie finden Sie hier auf den Seiten der Wirtschaftskammer zum Herunterladen (PDF)...

Auf Nachfrage bei der Verwertungsgesellschaft austromechana (AKM), wann denn die Ausweitung auf den Kfz-Bereich geplant sei, wurde uns keine Auskunft erteilt. Man stehe vor Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer, was die Tarifierung neuer Speichermedien betreffe.