500 Ja- bei 23 Nein-Stimmen und 110 Enthaltungen ebnen den Weg zu einem Gesetzeswerk, das harmonierte Regeln für den Zugang zu Daten, deren gemeinsame Nutzung und Verwendung festlegt, die von vernetzten Produkten, und dazu zählen auch Fahrzeuge und damit verbundene Dienste, generiert werden. Der Europäische Rat wird sich voraussichtlich am 28. März 2023 auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen, dann könnte die erste Runde der interinstitutionellen Verhandlungen („Trilog“) starten.
Der Vorschlag umfasst unter anderem den Datenaustausch zwischen Unternehmen, der es den Nutzern ermöglicht, auf die von angeschlossenen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und zu entscheiden, ob diese Daten mit Dritten (Herstellern, Dienstleistern) geteilt werden dürfen. Beinhaltet ist zudem die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden, die Unternehmen dazu zwingt, nicht-personenbezogene Daten unter bestimmten Umständen/Bedingungen an öffentliche Stellen/Institutionen weiterzugeben. Das Europäische Parlament hat auch Anforderungen an Anbieter von Cloud-Diensten definiert, die es Kunden ermöglichen sollen, effektiv zwischen verschiedenen Diensteanbietern zu wechseln. Weiters umfasst der Vorschlag die internationale Übermittlung nicht-personenbezogener Daten, die wiederum Schutzmaßnahmen gegen die unrechtmäßige Übermittlung nicht-personenbezogener Daten an Drittländer beinhaltet.
Die CECRA, der Europäische Verband des Kraftfahrzeuggewerbes, begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments, das für Nutzer den Zugang zu im Fahrzeug generierten Daten schafft und den Usern die Entscheidung überlässt, ob und wie diese Daten mit Dritten, beispielsweise Kfz-Werkstätten, geteilt werden. Das Datengesetz sei zwar ein erster guter Schritt, jedoch pocht die CECRA und andere Branchenverbände, unter ihnen auch der VFT – Verband der freien KFZ-Teile-Fachhändler, neben der Nutzung der fahrzeuggenerierten Daten auch auf den Zugriff auf Funktionen und Ressourcen des Fahrzeugs. Gefordert wird die Einführung einer „soliden und ehrgeizigen sektorspezifischen Gesetzgebung, die durch spezifische technische und rechtliche Anforderungen und klare Governance-Regeln gestützt wird“, so die CECRA.