Mit 20. Mai tritt die EU-weit vorgeschriebene OBFCM-Regelung (On Board Fuel Consumption Monitoring) in Kraft. Dabei muss – im Rahmen der technischen Überprüfung – die im Fahrzeug verwendete Menge an Kraftstoff und/oder verwendeter Energie ausgelesen und an die europäische Kommission übermittelt werden. In Österreich erfolgt diese Auslese im Rahmen der §57a-Überprüfung und wird über die Zentrale Begutachtungsplaketten-Datenbank (ZBD) an die Kommission gesandt. Betroffen sind Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 der entsprechenden Abgasklasse ab Erstzulassung 1.1.2021 (Typengenehmigung ab 1.1.2020).

Dazu benötigt der Kfz-Betrieb ein geeignetes OBD-Auslesegerät (in der Regel ein Diagnosetester oder eine spezielle Software), das über den OBD-Stecker bzw. -Dongle mit dem Fahrzeug verbunden wird. 

Rücksprache mit Diagnose-Hersteller 
„Der Betrieb muss dazu mit dem Hersteller beziehungsweise Vertriebspartner seines Diagnosegerätes Rücksprache halten, ob das Gerät netzwerkfähig ist, ob es für die OBFCM-Auslese geeignet ist und wie das Update der Geräte technisch und kostenseitig funktioniert“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei ZBD Verwaltung GmbH & Co KG/Wien. Die Tester müssen die Daten über die vom Klima-Ministerium definierten und vorgeschriebenen Schnittstellen an die ZBD übermitteln. „Derzeit sind die Schnittstellen bei allen namhaften Tester-Herstellern in Ausarbeitung beziehungsweise bereits fertiggestellt“, so Köllner-Gürsch.

„Sollte das Upgrade des Testers nicht möglich sein, gibt es derzeit von der Tiroler Firma ABM Autoschlüssel (Anm. Lederer Armin/Buch in Tirol) eine Softwarelösung für Windows-Betriebssysteme“, berichtet Köllner-Gürsch: „Aus Gründen der Datensicherheit und der einfacheren Fehleridentifikation empfehlen wir eine direkte Verbindung zur ZBD und raten von Drittsystemen ab. Schließlich ist der Betriebsinhaber für die Datensicherheit verantwortlich“, sagt Köllner-Gürsch.

Verbindung des Testers mit der Software
„Die ZBD wird die Funktion ab 19. Mai freischalten“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch: „Dann muss das OBD-Auslesegeräte einmalig mit dem Begutachtungsprogramm verbunden werden.“ 

Beim Erstellen des Gutachtens wird durch die Identifikation des Fahrzeuges – über das Kennzeichen bzw. die Fahrgestellnummer – ein für die OBFCM-Auslese relevantes Fahrzeug automatisch erkannt. Die Begutachtungssoftware blendet in diesem Fall das entsprechende Fenster (unter Mangelpunkt 8) ein. Dann muss im Drop-Down-Menü einer der drei Punkte ausgewählt werden: 

1) OBFCM-Daten holen
2) Fahrzeughalter weigert sich ausdrücklich Daten zur Verfügung zu stellen (Hier wird eine schriftliche Bestätigung des Halters empfohlen.)
3) Fahrzeug unterstützt die Auslese von OBFCM-Daten nicht (etwa bei Nicht-EU-Fahrzeugen, die mittels Einzelgenehmigung zugelassen wurden)

„Wird keiner der drei Punkte angeklickt, ist ein Abschluss des Gutachtens nicht möglich“, so Köllner-Gürsch.

Bei Auswahl des ersten Punktes muss nun der OBD-Stecker (Dongle) mit dem Fahrzeug verbunden werden, die OBFCM-Daten werden automatisch über das Auslesegerät an die ZBD übertragen.

ZBD sendet Daten an europäische Kommission
 „Die Daten werden dann von der ZBD an die zuständigen Stellen der europäischen Kommission übermittelt“, erklärt Köllner-Gürsch. Für den §57a-Gutachter ist das Thema damit erledigt. „Auf Wunsch können die OBFCM-Daten einmalig mit dem Gutachten ausgedruckt werden, sind aber aus Datenschutzgründen kein Bestandteil des Gutachtens“, erklärt Köllner-Gürsch. „Bei Rückfragen steht die ZBD Supportline unter 01 / 865 11 73-0 zur Verfügung.“