Hintergrund sind Schriftarten des Internetriesen Google, deren Einbettung via Google-Server einen DSGVO-Verstoß darstellen. „Wenn Google Fonts nicht korrekt auf der Webseite eingebunden werden bzw. es keinen DSGVO-konformen Cookie-Consent gibt, überträgt eine Schnittstelle von Google die IP-Adresse des Nutzers an amerikanische Google-Server“, erklärt Wolfgang Gschaider, Gründer und GF von Autohaus Digital OG/Salzburg. Bereits seit 2010 bietet Google über 1.400 Schriftarten, welche jeder Webseitenbetreiber kostenlos einbinden kann.
Wegen der zahlreichen DSGVO-Abmahnungen aufgrund von eingebetteten Google-Schriftarten bei Webseiten raten die Experten von Autohaus Digital OG/Salzburg, die betroffenen Betrieben unterstützend zur Seite stehen, allen Betreibern einer Autohaus-Webseite dazu, sich umgehend um die DSGVO-konforme Einbindung von Google Fonts zu kümmern: „Grundsätzlich sollte das komplette Tracking der Webseite auf den eigenen Server umgestellt werden. So bietet man dem fragwürdigen Geschäftsmodell von Abmahnanwälten keine Angriffsfläche“, so Gründer und GF Mag. (FH) Michael Luipersbeck.
Die WKO rät betroffenen Betrieben, sich mit dem Anwalt in Verbindung zu setzen und um eine Fristerstreckung von 1-2 Wochen zur technischen Prüfung der Vorwürfe zu bitten. „Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Website nicht DSGVO konform gestaltet ist, sollte diese unverzüglich angepasst werden. Ob in diesem Fall der geforderte Schadenersatz zusteht, kann aufgrund der in Österreich derzeit noch ungeklärten Rechtslage nicht eindeutig beantwortet werden“, so die WKO.
„Datenschutzanwalt“ will keine Abmahnungen mehr versenden
Wie die Tageszeitung Der Standard am Mittwoch online berichtete, möchte jener niederösterreichische Anwalt, der zahlreiche DSGVO-Abmahnungen an Unternehmen versendet hat, künftig keine Schreiben mehr versenden. Seine Mandantin habe die Aufmerksamkeit für das Thema Datenschutz erreicht, die sie wollte, so der Anwalt laut Der Standard. Bereits versendete Schreiben würden allerdings ihre Gültigkeit behalten. Wie viele Schreiben der Anwalt genau versendet hat, lässt er im Gespräch mit Der Standard offen, er werde die Zahl aber zu gegebener Zeit offenlegen. Laut Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich habe der Anwalt mit seinem Vorgehen das Gesetz nicht verletzt, man habe aber „aufgrund der gewählten Vorgehensweise und der zahlreichen Beschwerden von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“